Herr Klaus Lockemann: Guten Morgen
meine Damen und Herren. Ich darf Sie ganz herzlich zu dem Live-Chat begrüßen und
freue mich auf Ihre Fragen. Ihr Klaus Lockemann
Leser: Guten Morgen, Herr Lockemann! In einem
Interview haben Sie neulich auf die neuen Finanzierungsangebote der GRENKE BANK
für Franchise-Gründungen hingewiesen. Was ist daran so besonders?
Herr Klaus Lockemann: Die wesentlichen
Besonderheiten sind: 1.) Eine Finanzierungszusage von der GRENKE BANK AG
innerhalb von 24 Stunden nach Online-Antragsstellung und 2.) eine Finanzierung
bis 100.000,00 Euro über öffentliche Fördermitteln. Die Zusage der
Förderinstitute erfolgt i.d.R. innerhalb von 15 Tagen. Also insgesamt eine sehr
schnelle Beantragung und Abhandlung.
Leser: Hallo Herr Lockemann: Reicht die GRENKE
BANK ausschließlich Fördermittel weiter oder stellt sie den Gründern zusätzlich
ein Bankdarlehen zur Verfügung?
Herr Klaus Lockemann: Die GRENKE BANK AG
arbeitet zurzeit ausschließlich mit zwei Förderprogrammen. Namentlich sind dies:
L-Bank Startfinanzierung 80, nur für das Bundesland Baden-Württemberg und
ERP-Gründerkredit-StartGeld der KfW, bundesweit. Hausbankdarlehen und/oder
Kontokorrentkredite etc. werden nicht zur Verfügung gestellt.
Leser: Lieber Herr Lockemann, handelt es sich
bei der GRENKE BANK um ein angesehenes Geldinstitut? Mir war diese Bank bisher
nicht bekannt. Welche Rolle spielen Sie selbst im Rahmen der Kooperation?
Herr Klaus Lockemann: Die GRENKE BANK AG ist
ein Tochterunternehmen der börsennotierten GRENKELEASING AG und darauf
spezialisiert, Gründungsvorhaben mit öffentlichen Förderprogrammen bis
100.000,00 Euro zu finanzieren. Die GRENKE BANK AG hat die Privatbank Hesse
Newman & Co. AG (seit 1977) im Februar 2009 übernommen. Als
Kooperationspartner der GRENKE BANK AG bin ich der erste Ansprechpartner für
Franchise-Finanzierungen und berate entsprechend die Antragsteller.
Leser: Guten Morgen Herr Lockemann. Inwieweit
ist die Kreditzusage der GRENKE BANK innerhalb von 24 Stunden nach
Antragstellung wirklich verbindlich oder doch wieder abhängig von der
Bewilligung durch das jeweilige Förderinstitut?
Herr Klaus Lockemann: Die Zusage innerhalb
von 24 Stunden erfolgt von der GRENKE BANK AG (Hausbankprinzip). Anschließend
wird der Antrag bei dem entsprechenden Förderinstitut umgehend gestellt. Das
Förderinstitut trifft selber nochmals eine Entscheidung über den Antrag.
Leser: Sehr geehrter Herr Lockemann,
finanziert die Grenke-Bank auch ausländische Franchisenehmer deutscher
Franchisegeber?
Herr Klaus Lockemann: Die GRENKE BANK AG
finanziert grundsätzlich nur Vorhaben in Deutschland, weil die Finanzierung
durch die schon beschriebenen Förderprogrammen (siehe oben) jeweils durchgeführt
werden. Die Förderprogramme sehen leider keine Finanzierung außerhalb von
Deutschland vor.
Leser: Welche Voraussetzungen müssen
Franchisesysteme erfüllen, damit die GRENKE BANK die Finanzierung ihrer
Franchise-Nehmer unterstützt?
Herr Klaus Lockemann: Zuerst wird das
Franchise-System von der GRENKE BANK AG und mir besucht. Das Franchise-System
wird auf Seriosität und auf die Förderfähigkeit geprüft. In einer
Vorstandssitzung der GRENKE BANK AG wird anschließend die Entscheidung
getroffen, ob die GRENKE BANK AG das Franchise-System begleiten kann. Wenn der
Beschluss positiv ausfällt, braucht in der Zukunft das System nicht mehr geprüft
zu werden. Somit ist auch eine schnelle Bearbeitung bei den
Finanzierungsanfragen gewährleistet.
Leser: Können Franchise-Gründer für eine
Finanzierung auch direkt auf Sie zugehen oder ist grundsätzlich der
Franchise-Geber Ihr erster Ansprechpartner?
Herr Klaus Lockemann: Selbstverständlich
können Franchise-Gründer mich direkt kontaktieren. Mit dem Franchise-Gründer
spreche ich dann die weitere Vorgehensweise direkt ab. Aber auch die
Franchise-Systeme bzw. Franchise-Geber können mich gerne jederzeit kontaktieren,
um die weitere Vorgehensweis zu besprechen bzw. mit dem Franchise-Gründer
Kontakt aufzunehmen.
Leser: Sind Sie der einzige Berater im Bereich
Franchise, der mit Grenke zusammenarbeitet?
Herr Klaus Lockemann: Im Bereich des
Franchisings gibt es nur zwei spezialisierte Beratungsunternehmen, die eine
Kooperation mit der GRENKE BANK AG haben.
Leser: Hallo Herr Lockemann! Werden Gründungen
über 100.000 auch finanziert? Ein Beispiel: Ware Erstausstattung ca. 170.000
Einrichtung/Lizenz ca. 80.000 Eigenkapital 15%
Herr Klaus Lockemann: Die maximale
Finanzierungssumme beträgt bei beiden Förderprogrammen Euro 100.000,00. In Ihrem
Beispiel haben Sie eine Investition (gesamt) von Euro 250.000,00. Ihr
Eigenkapital beträgt 37.500,00, so dass eine Finanzierung von Euro 212.500,00
geschehen muss. Da die Finanzierungssumme max. 100.000,00 Euro beträgt, ist
somit die Finanzierung Ihres Beispiels mit der GRENKE BANK AG leider nicht
möglich.
Leser: Warum müssen Sie das Franchise-System
gesondert begutachten? Warum reicht der GRENKE BANK die Anerkennung der
Förderfähigkeit durch die KFW nicht aus? Wer trägt die Kosten?
Herr Klaus Lockemann: Die GRENKE BANK AG und
wir behalten uns das Recht vor, das Franchise-System selbst zu begutachten, um
sich auch ein persönliches Bild vom System zu machen. Dabei entstehen
selbstverständlich keine weiteren Kosten, wie z.B. Honorar, etc.. Der
Franchise-Geber investiert ca. 2 Stunden für ein Gespräch (vor Ort) und stellt
die notwendigen Unterlagen zur Verfügung.
Leser: Muss der Franchise-Gründer für die
Kosten der Finanzierungsberatung aufkommen, wenn er sich direkt an Sie wendet
oder spezielle Fragen hat?
Herr Klaus Lockemann: Die Kosten einer
Finanzierungsberatung trägt der Auftraggeber, also i.d.R. der Franchise-Gründer.
Als anerkannter Berater der KfW-Beraterbörse kann ein Zuschuss von bis zu 90%
des Beraterhonorars gewährt werden. Einzelne Fragen z.B. zu der Vorgehensweise,
etc. sind natürlich kostenlos.
Leser: Wie viele Fälle haben Sie über Grenke
bereits erfolgreich abgewickelt?
Herr Klaus Lockemann: Es sind schon mehrere
Franchise-Finanzierungen von der GRENKE BANK AG begleitet bzw. abgewickelt
worden. Ich kann auch die Zeitaussage der GRENKE BANK AG bestätigen (24
Stunden).
Leser: Ich sehe beim Angebot der GRENKE BANK
für die meisten Franchise-Gründungen noch nicht den großen Vorteil gegenüber der
Vermittlung von Förderdarlehen durch Hausbanken. Vielleicht abgesehen vom
Zeitfaktor. Übersehe ich da etwas?
Herr Klaus Lockemann: Zu einem ist der große
Zeitvorteil zu erwähnen. Zum anderen erspart sich der Gründer das „lästige
Bankgespräch“ und die eventuellen vielen Bankbesuche. Des Weiteren hat der
Gründer nur einen Ansprechpartner. Er bekommt zudem eine professionelle
Beratung. Viele Geldinstitute berücksichtigen leider auch nicht immer die
Förderprogramme. Die GRENKE BANK AG begleitet ausschließlich das Vorhaben mit
den schon erwähnten Förderprogrammen. Ich denke, dass die Kooperation mit der
GRENKE BANK AG auch Ihnen bzw. Ihren Franchise-Interessenten (Franchise-Nehmern)
erheblich Vorteile und einen großen Mehrwert bietet.
Leser: Oft suchen wir als Franchisegeber für
unsere Partner eine Finanzierung im Packet. Also Förderprogramm, Leasing und
Mietkautionslösung. Deckt die Grenke Bank AG auch breitere Dienstleistungen
ab?
Herr Klaus Lockemann: Als Tochterunternehmen
eines börsennotierten Leasingunternehmens, der GRENKELEASING, kann hier auf ein
entsprechendes Netzwerk zurückgegriffen werden. Auch die Frage der Mietkaution
kann im Netzwerk (z.B. Mietkautionsbund) geklärt werden. Bei der
Finanzierungsberatung werden diese Fragen auch behandelt und entsprechende
Vorschläge von mir unterbreitet.
Leser: Guten Morgen Herr Lockemann, wie lange
dauert die Vorlaufzeit für eine Finanzierung, wenn Sie meinen Franchisegeber
erst prüfen?
Herr Klaus Lockemann: Vielleicht ist ja Ihr
Franchise-Geber schon geprüft worden. Wir haben schon einige Gespräche geführt
und einige Franchise-Systeme nehmen unsere Dienstleistung auch schon in
Anspruch. Um den Datenschutz zu gewährleisten, mache ich Ihnen den Vorschlag,
mich persönlich zu kontaktieren. Dann kann ich Ihnen mitteilen, ob Ihr
Franchise-Geber schon begutachtet worden ist. Nach dem Gespräch mit dem
Franchise-Geber werden ca. 3-4 Wochen vergehen, bis eine endgültige Entscheidung
vorliegt. Die ausgehändigten Unterlagen und das Gesprächsergebnis müssen für die
anschließende Vorstandssitzung entsprechend aufgearbeitet werden. Anschießend
ist der Bearbeitungszeitraum wesentlich geringer, da nur noch die einzelne
Anfrage bearbeitet werden muss.
Leser: Hallo Herr Lockemann, was kostet mich
als Franchisenehmer Ihre Dienste? Werden Sie nur im Erfolgsfall bezahlt
(Provision)? Oder muss ich Sie generell bezahlen, auch wenn es keine
Finanzierung seitens der Grenke Bank gibt?
Herr Klaus Lockemann: Hierbei sind zwei
Vorgehensweise zu berücksichtigen. 1.) Wenn Sie einen Zuschuss im Rahmen des
Gründercoaching beantragen wollen, so sind die max. Tagessätze von der KfW
entsprechend vorgegeben. 2.) Bei einer Beratung außerhalb des zuschussfähigen
Coaching werde ich rein nach Zeitaufwand bezahlt. Als öbuv Sachverständiger darf
ich kein Erfolgshonorar nehmen, da ich dadurch meine Unabhängigkeit und meine
Neutralität ansonsten verlieren würde. Um Ihnen eine Sicherheit zu geben, biete
ich Ihnen die Erstberatung an.
Leser: Teilen Sie Franchise-Gründern auf
Anfrage mit, ob und mit welchem Ergebnis Sie das in Frage stehende System
bereits geprüft haben?
Herr Klaus Lockemann: Bei der
Kontaktaufnahme und in der Erstberatung wird auch besprochen, welches
Franchise-System angewendet wird. Hier kann ich auch einen entsprechenden
Hinweis geben.
Leser: Verfügen die beiden eingeschalteten
Beratungsunternehmen über die personellen Ressourcen, um die in Deutschland
tätigen Franchise-Systeme zu prüfen und deren Franchise-Kandidaten zu
beraten?
Herr Klaus Lockemann: Ich bitte um
Verständnis, dass ich nur für mein Unternehmen sprechen kann. Die personellen
Ressourcen sind bis jetzt ausreichend, so dass eine bundesweite Beratung
gesichert ist.
Leser: Was sollen Franchise-Nehmer tun, die
einen höheren Finanzierungsbedarf als 100.000 EUR haben? Könnten sie nicht über
die GRENKE BANK Fördermittel beantragen und den Rest über die Hausbank
finanzieren?
Herr Klaus Lockemann: Bei der GRENKE BANK AG
ist eine Finanzierung bis zu 100.000,00 Euro möglich. Sollte Eigenkapital
vorhanden sein, so könnte z.B. die restliche Summe über das Eigenkapital
abgedeckt werden. Ist das nicht der Fall, so muss ein anderes Geldinstitut
(Bank/Sparkasse) angefragt werden. Dabei können auch andere Fördermitteln in die
Finanzierung mit eingebaut werden, um eine gute und sichere Finanzplanung zu
machen.
Leser: Können Gründer erneut den
Beratungszuschuss der KfW in Anspruch nehmen, wenn eine erste Gründung scheitern
sollte?
Herr Klaus Lockemann: Bei dem
Beratungszuschuss (Gründercoaching Deutschland, Vorgründungcoaching, etc.)
spielen mehrere Faktoren eine große Rolle. So weiß ich z.B. nicht, welches
Coaching Sie schon einmal in Anspruch genommen haben, bzw. welches Coaching Sie
hier genau ansprechen. Des Weiteren weiß ich auch nicht, wie viele Beratertage
genutzt wurden. Ich darf Ihnen den Vorschlag machen, dass Sie mich per E-Mail
einfach kontaktieren, um Ihnen weiter zu helfen.
Leser: Warum bevorzugen die Hausbanken die
Vergabe eigener Gründungsdarlehen anstelle haftungsreduzierter Fördermittel? Ist
der bürokratische Aufwand so groß?
Herr Klaus Lockemann: Das kann mehrere
Gründe haben. Einmal könnten dies die hohen bürokratischen Aufwände sein, dem
stehen dann die geringeren Margen der Förderinstitute für die Hausbanken
gegenüber. Es kann auch sein, dass der Berater einfach nicht das entsprechende
Fachwissen hat, um die Förderprogramme anzubieten.
Herr Klaus Lockemann: Leider ist die
Zeit mal wieder viel zu schnell vergangen. Ich bedanke mich für die vielen
interessanten Fragen und wünsche Ihnen eine gute Zeit sowie viel Erfolg für Ihr
Vorhaben. Ihr Klaus Lockemann