Herr Klaus Lockemann: Guten Morgen
meine Damen und Herren. Ich darf Sie ganz herzlich zu dem Live-Chat begrüßen.
Heute haben wir ein sehr interessantes Thema: Die Finanzierungen, Finanzplanung
im Franchising. Ich freue mich auf Ihre Fragen.
Leser: Guten Morgen, lieber Herr Lockemann:
Brauchen Existenzgründer für die Vorbereitung ihres Gründungsvorhabens spezielle
Kenntnisse in Finanzplanung?
Herr Klaus Lockemann: Der Franchise-Nehmer
ist ein eigenständiger Unternehmer mit allen Rechten und Pflichten. Deshalb
sollten bei der Existenzgründung Grundkenntnisse im Bereich der Finanzplanung
vorhanden sein. Diese Grundkenntnisse können durch Seminare (z.B.
Existenzgründungsseminare bei der IHK) erworben werden.
Leser: Hallo Herr Lockemann! Enthält die
Förderdatenbank des Bundes einen vollständigen Überblick über die für Gründer in
Betracht kommenden Förderprogramme? Erfordert die Beantragung von Fördermitteln
ebenfalls spezielle Kenntnisse?
Herr Klaus Lockemann: Zurzeit haben wir ca.
3.000 verschiedene Förderprogramme in Deutschland. In der von Ihnen
angesprochenen Datenbank sind leider nicht alle Förderprogramme vorhanden.
Allerdings sind alle wichtigen Förderprogramme für die Gründung vom Bund und von
den Bundesländern in der Datenbank vorhanden. Aus diesen Förderprogrammen muss
ein „Fördermix“ für den Gründer erstellt werden, basierend auf den vorhandenen /
nicht vorhanden Eigenkapital und vorhandenen / nicht vorhandenen Sicherheiten.
Des Weiteren müssen die Investitionen, Standort und Branche berücksichtigt
werden. Ich empfehle immer, einen guten und seriösen Berater für den Aufbau der
Finanzierung mit Fördermitteln heranzuziehen.
Leser: Guten Morgen an alle Chat-Teilnehmer.
Herr Lockemann, könnten Sie mir sagen, ob sich die Fördermittelberatung der KFW
auf die eigenen Programme Beschränkt? Kann ich von einer objektiven Beratung im
Interesse des Antragsstellers ausgehen? Stehen die KfW-Förderberater mir
kostenfrei zur Verfügung?
Herr Klaus Lockemann: Guten Morgen. In der
Regel bezieht sich die Beratung der KfW auf die eigenen Förderprogramme. Die
Berater der KfW weisen auch darauf hin, dass evtl. Förderprogramme des
Bundeslands mit eingebracht werden können. Die Beratung der Förderprogramme der
Bundesländer machen nicht die KfW-Berater, sondern vielmehr die Berater der
einzelnen Förderinstitute der Bundesländern. Die Beratung der Berater der
einzelnen Förderinstitute, z.B. KfW, LfA, etc. sind kostenlos. Allerdings
erhalten Sie hier in der Regel auch nur eine grundlegende Beratung.
Leser: Guten Morgen. Mit welchen Zahlen muss
ich als Gründer die Erfolgswahrscheinlichkeit meines Gründungsvorhabens im
Businessplan belegen?
Herr Klaus Lockemann: Wir sind hier im
Bereich des Franchisings. Dies bedeutet, dass von einem vergleichbaren schon
bestehenden Franchise-Nehmer an einem vergleichbaren Standort zur Untermauerung
der prognostizierten Zahlen vorgelegt werden sollten. Dies könnten so genannte
Betriebswirtschaftliche Auswertungen – kurz BWAs , oder Jahresabschlüsse des
Vergleichpartners sein. Wenn das Franchise-System dem Geld- und/oder
Förderinstitut nicht bekannt sein sollte, könnten auch die Jahresabschlüsse und
BWAs des Franchise-Gebers abverlangt werden, um den Erfolg des Franchise-Systems
zu belegen.
Leser: Kann ich trotz des Erhalts von
Fördermitteln eine Teilzeitstelle annehmen, falls das Geld nicht zum Überleben
ausreichen sollte? Natürlich müsste ich meine unternehmerische Tätigkeit in
diesem Fall vorübergehend einschränken.
Herr Klaus Lockemann: Ein heikles Thema.
Wenn Sie eine Existenzgründung durchführen, sollten Sie davon auch leben können
– eben eine Existenzgründung (wie der Name es sagt). Sollten Sie eine
Nebenbeschäftigung anstreben, also keine Existenzgründung, so gibt es nur wenige
Fördermitteln, die das Vorhaben finanzieren können. Dabei gibt es auch die
Regelung, dass Sie nach einer gewissen Laufzeit, i. d. R. nach 3 Jahren, aus dem
Nebenbetrieb einen Haupterwerb machen und dann davon Ihre Existenz bestreiten
können.
Leser: Ich möcht mich gern in ein bestimmtes
Franchise-Netzwerk einkaufen, hab aber kein Eigenkapital. Krieg ich die
Franchise-Lizenz trotz eines negativen Schufa-Eintrags finanziert?
Herr Klaus Lockemann: Kein Eigenkapital und
ein Negativeintrag bei der Schufa könnten dazu führen, dass Sie von dem
Geldinstitut, Bank (Hausbank) keine Finanzierung angeboten bekommen. Es kommt
dabei aber auch darauf an, wie hoch die Finanzierungssumme ist, und um welchen
negativen Eintrag es sich bei der Schufa handelt. Schauen Sie sich bitte auch
Ihren Score bei der Schufa an (Selbstauskunft der Schufa). Diese Zahl (max. 100)
gibt an, mit welcher Wahrscheinlichkeit Sie lt. Schufa einen aufgenommenen
Kredit wieder zurück bezahlen, Beispiele – 97,9 = 97,9% / 5,8 = 5,8%.
Leser: Wie viel Eigenkapital muss ich bei der
Finanzierung einer Unternehmensgründung mindestens einbringen? Wie hoch darf der
Anteil des Bankkredits und der Fördermittel ausfallen?
Herr Klaus Lockemann: Sie sollten mind. 15%
bis 20% der Gesamtinvestitionssumme an Eigenmittel nachweisen können. Es gibt
Förderprogramme, die einen Einsatz von mind. 15% Eigenkapital vorschreiben.
Sicherlich, Ausnahmen bestätigen die Regeln, so sind auch Finanzierungen ohne
Eigenkapital schon geschehen. Ob diese Finanzierungen sinnvoll sind, steht auf
einem anderen Blatt, wie z. B. bei so genannten Kleinstgründungen. Ich empfehle
immer einen Eigenkapitaleinsatz von mind. 15% - 20% der Investitionen. Die
restlichen 85% - 80% der Finanzierung können mit öffentlichen Fördermitteln
und/oder mit Hausbankdarlehen dargestellt werden.
Leser: Brauche ich für die Beantragung von
Fördermitteln Sicherheiten? Trägt die Hausbank, über die ich Fördermittel
beantrage, selbst einen Teil des finanziellen Risikos? Kann ich mir für die
Beantragung der Fördermittel eine andere Bank suchen, wenn mich meine Hausbank
nicht dabei unterstützen will?
Herr Klaus Lockemann: Die Aussage ist, dass
erstmals auch die öffentlichen Fördermittel grundsätzlich banküblich zu
besichern sind. Dabei gibt es folgende Ausnahmen: 1. Die eigenkaptalersetzende
Förderprogramme müssen nicht banküblich besichert werden, weil die Gründerperson
hierfür persönlich haftet; 2. sollten die banküblichen Sicherheiten nicht
ausreichend sein, so können bei einigen Förderprogrammen eine so genannte
Haftungsfreistellung beantragt werden (je nach Bundesland unterschiedlich, max.
bis 70%); 3. Sollte das Förderprogramm keine Haftungsfreistellung haben, so kann
eine Ausfallbürgschaft der Bürgschaftsbank des jeweiligen Bundeslandes beantragt
werden (max. 80%). Dabei ist zu beachten, dass eine Haftungsfreistellung und
eine Ausfallbürgschaft der Bürgschaftsbank zusammen nicht zulässig ist, also
entweder Haftungsfreistellung oder Ausfallbürgschaft. Die restlichen max. 30%
bzw. 20% trägt dann die Hausbank. Selbstverständlich können Sie Ihr Vorhaben
auch bei einer anderen Bank / Sparkasse vorstellen. Allerdings darf der Antrag
bei dem Förderinstitut nur einmal gestellt werden, d.h. Sie müssen sich dann
entscheiden, mit welchem Geldinstitut Sie dann zusammen arbeiten wollen.
Leser: Unterstützt einen die Arbeitsagentur
auch dann finanziell bei der Existenzgründung, wenn man sein Arbeitsverhältnis
selbst gekündigt hat? Gibt es in solchen Fällen gesetzliche Sperrfristen oder
hängt man vom guten Willen der Arbeitsagentur ab?
Herr Klaus Lockemann: Seit Ende letzten
Jahres haben wir diesbezüglich eine neue Regelung. Wenn Sie den
Gründungszuschuss beantragen, müssen Sie mind. einmal Leistungen nach
Sozialgesetzbuch bezogen haben. Das heißt, Sie müssen mind. einmal
Arbeitslosengeld bezogen haben. Wenn Sie gekündigt haben, können Sie eine
Sperrfrist bis zu 3 Monaten von der Agentur für Arbeit bekommen. Letztendlich
gilt es hier das Regionalprinzip, was bedeutet, dass Ihre Agentur vor Ort
entscheidet.
Leser: Ich möchte Sie um einen Rat bitten: Wie
finde ich einen kompetenten Gründungsberater, der mir keine Franchise-Lizenz
verkaufen will, sondern mich neutral in allen Aspekten der Gründung berät?
Herr Klaus Lockemann: Ein sehr interessantes
Thema. Leider gibt es immer mehr Berater und Institutionen, bei denen der
Vertrieb von Lizenzen im Vordergrund steht. Eine unabhängige Beratung können Sie
hier nicht erwarten. Ihre zuständige IHK bzw. HWK könnte Ihnen helfen, einen
entsprechenden Berater zu finden. Wenn Sie aber ganz sich sein wollen, einen
unabhängigen Berater zu finden, darf ich Ihnen die Datenbank der öffentlich
bestellten und vereidigten Sachverständigen empfehlen (www.svv.ihk.de –
Suchbegriff: Finanzierungen / Finanzplanung). Die öffentlich bestellten und
vereidigten Sachverständigen fertigen nicht nur Gutachten, sondern beraten auch.
Leser: Hallo Herr Lockemann! Kennen Sie
zufällig einen Franchisegeber, der einem engagierten Partner nach einer
Privatinsolvenz eine neue Chance würde? Ich könnte die Einstiegsgebühr dann mit
Zinsen monatlich abstottern.
Herr Klaus Lockemann: Tut mir leid, da kann
ich Ihnen leider nicht helfen, da ich keine Franchise-Systeme bzw. Lizenzen
vertreibe oder verkaufe. Ich darf Sie bitten, sich evtl. im Internet zu
informieren. Ein Anlaufpunkt könnte die Online-Messe hier im Franchise Portal
sein. Suchen Sie sich das für Sie entsprechendes Franchise-System heraus und
kontaktieren Sie es dann.
Leser: Welche Vermögensgegenstände werden
häufig als Sicherheiten für Gründungsdarlehen eingesetzt und von welchen
Abschlägen ist dabei auszugehen?
Herr Klaus Lockemann: Angefangen von
Immobilien bis hin zu Wertpapieren, Geldanlagen u.v.m.. Die von Ihnen erwähnten
Abschläge sind ganz unterschiedlich. Es würde, mit Verlaub gesagt, hier den
Rahmen sprengen, eine umfassende Erläuterung bzgl. der Sicherheiten und dessen
Abschläge, zu geben. Grundsätzlich kann man sagen, dass bei Immobilien der
Verkehrswert angesetzt wird. Aber auch hier gelten Richtlinien, wie hoch die
max. Beleihungsgrenze dann sein darf. Bei Wertpapieren ist ein
Sicherheitsabschlag schwierig zu ermitteln, da wir heute nicht wissen, wie sich
die Papiere in der Zukunft entwickeln. Die Erfahrung hat uns gelehrt, dass
selbst Staatsanleihen große Schwankungen unterliegen können. In jedem Fall
sollten Sie Ihre Vermögensgegenstände von dem Geldinstitut oder von einem
entsprechenden seriösen Berater bewerten lassen.
Leser: Die Bank hat mit Kündigung vom
Girokonto gedroht, wenn es geschäftliche Einnahmen gibt. Soll ein gewerbliches
Konto eröffnen. Kann ich aber wegen Schufa-Eintrag nicht. Ist wirklich blöd, was
soll ich tun?
Herr Klaus Lockemann: Es ist richtig, wenn
Sie einen Gewerbetrieb betreiben, dass Sie dann ein so genanntes Geschäftskonto
benötigen. Es sollte eigentlich auch kein Problem, dass Geschäftskonto zu
eröffnen. Allerdings wird das Konto erstmals nur auf Guthabenbasis geführt. Ein
Kontokorrentkredit wäre somit ausgeschlossen. Allerdings verstehe ich Ihre Bank
nicht, dass einerseits auf das Geschäftskonto hingewiesen wird, andererseits
aber nicht das Konto eröffnen will. Notfalls müssten Sie die Bank wechseln.
Leser: Stimmt es, dass ich keinen
Gründerkredit mehr erhalte, wenn die Gründung bereits eingeleitet wurde? Ich
musste bei dem zur Vermietung stehenden Ladenlokal schnell zugreifen und konnte
nicht irgendwelche Finanzierungszusagen abwarten.
Herr Klaus Lockemann: Es gibt bei den
Fördermitteln einige Richtlinien, die zu beachten sind. Grundsätzlich können Sie
auch nach der Gründung noch einen „Gründerkredit“, unter Beachtung der
Richtlinien erhalten. Es gibt Fördermitteln für Gründungen, die sogar noch
innerhalb von 3 Jahren nach der Gründung in Anspruch genommen werden können. Auf
Grund Ihrer spezifischen Begebenheiten (Eigenkapital, Investitionen, u.v.m.)
können Sie mit Sicherheit noch Fördermittel beantragen. Rein zur Information:
mein ältester Auftraggeber war ein Facheinzelhandel aus dem Jahr 1903, und hat
für seine Investition Fördermittel bekommen. Das Problem scheint hier woanders
zu liegen. Es hat den Anschein, dass der Vermieter / Makler „Druck“ macht, um
eine Vermietung zu bekommen. Sie sollten bitte sehr vorsichtig sein, wenn Sie
noch keine Finanzierunghaben und einen Mietvertrag unterschreiben. Die Gefahr
ist, dass Sie evtl. Räumlichkeiten anmieten und später keine Finanzierung
bekommen. Der Mietvertrag bleibt dann i.d.R. bestehen und Sie haben dann
Räumlichkeiten angemietet und können, auf Grund der gescheiterten Finanzierung,
Ihr Vorhaben nicht starten.
Leser: Ist eine Nachfinanzierung seitens der
Bank problemlos möglich, wenn ich meinen Finanzierungsbedarf im Businessplan zu
niedrig einschätzen sollte? Oder muss ich damit rechnen, dass mir Planungsfehler
als Mangel an unternehmerischer Eignung ausgelegt werden?
Herr Klaus Lockemann: Eine Nachfinanzierung
gestaltet sich immer als sehr schwierig. Grundsätzlich ist eine Nachfinanzierung
immer ein Fehler. Dies könnte Ihnen und/oder Ihren Berater tatsächlich als
Fehler angeheftet werden, da keine professionelle Planung gemacht worden ist.
Als Erstes sollten Sie sich mit der Bank/Sparkasse zusammensetzen und erläutern,
warum eine Nachfinanzierung notwendig ist. Eine gute Bank/ Sparkasse ist auch
daran gelegen, Lösungen zu finden.
Leser: Wie beurteile ich die Angemessenheit
der von einem Franchise-Geber geforderten Einstiegsgebühr sowie der laufenden
Gebühren im Hinblick auf die Unterstützungsleistungen und die
Ertragschancen?
Herr Klaus Lockemann: Ein tolles und sehr
interessantes Thema! Lassen Sie sich bitte genau erklären (was wird im
Franchise-Vertrag dazu ausgeführt?) was Sie für Ihre Zahlung erhalten. Welche
Dienstleistungen, wie z.B. Consultingmaßnahmen, Unterstützung, etc. bekommen Sie
für Ihr Geld. Sie dürfen auch fragen, auf welcher Basis die Gebühren vom
Franchise-Geber kalkuliert worden sind. Sprechen Sie unabhängig mit schon
bestehenden Franchise-Nehmern des Systems und fragen Sie nach deren
Zufriedenheitsgrad. Lassen Sie sich ggf. BWAs vom Pilotprojekt und von einem
vergleichbaren Franchise-Nehmer vorlegen, um zu erkennen, wie erfolgreich das
System ist und ob Sie den Zahlungen nachkommen können.
Leser: Wie weit darf mich der Franchise-Geber
in meiner Entscheidungsfreiheit einschränken? Laufe ich als Franchisenehmer
Gefahr, von der Rentenversicherung als Scheinselbstständiger eingestuft zu
werden und Rentenbeiträge leisten zu müssen? Wäre das als zusätzlicher
Kostenfaktor im Geschäftsplan zu berücksichtigen?
Herr Klaus Lockemann: Als Franchise-Nehmer
sind Sie ein eigenständiger und selbständiger Unternehmer mit allen Rechten und
Pflichten. Dies wird auch im Franchise-Vertrag so angegeben. Mir ist kein Fall
bekannt, dass Franchise-Nehmer in der Scheinselbständigkeit eingestuft wurden.
Vielleicht könnte Ihnen aber in dieser Beziehung einer der guten Rechtsanwälte
weiterhelfen, die sich auf das Thema Franchising spezialisiert haben. Ich
glaube, wenn Sie hier das Forum durchstöbern, dass Sie auf einen entsprechenden
Rechtsanwalt treffen.
Leser: Lieber Herr Lockemann, ich will mich
mit einem Franchise-Konzept selbstständig machen und habe nächste Woche mein
erstes Bankgespräch. Können Sie mir vielleicht ein paar praktische Ratschläge
mit auf den Weg geben?
Herr Klaus Lockemann: Da ich nicht genau
weiß, ob Sie alleine hingehen oder mit einem Berater und gar mit dem
Franchise-Geber, kann ich hier nur sehr schwierig Hilfestellung geben. Gerne
können Sie mich aber kontaktieren, damit ich Ihnen Tipps geben kann. Das
Allerwichtigste: Das Bankgespräch sollten Sie als Verkaufsgespräch ansehen. Sie
müssen den Banker vom Ihren Vorhaben überzeugen. Das Franchising hilft Ihnen, da
Sie ein erprobtes und erfolgreiches System anwenden. Allerdings steht und fällt
das ganze Vorhaben mit Ihnen. Sie, als Gründer, müssen Ihre Begeisterung
vermitteln. Sie sind der Dreh- und Angelpunkt und Sie müssen von Ihrer Person
und vom Vorhaben überzeugen.
Herr Klaus Lockemann: Leider ist die
Zeit viel zu schnell vorüber gegangen. Herzlichen Dank für die vielen und sehr
interessanten Themen. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg und würde mich freuen, Sie
in meinem nächsten Chat wieder zu treffen. Eine gute Zeit wünscht Ihnen – Klaus
Lockemann