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Die deutschen Handwerkskammern unterscheiden prinzipiell zwischen dem zulassungspflichtigen Gewerbe, das eine Meisterpflicht beinhaltet, und dem zulassungsfreien und handwerksähnlichen Gewerbe ohne Meisterpflicht. Migranten, die sich mit einem zulassungspflichtigen Gewerbe selbstständig machen wollen, müssen neben der Aufenthalts- und Niederlassungserlaubnis auch eine Ausnahmebewilligung der Handwerkskammer vorweisen können. Diese soll sicherstellen, dass die fachlichen Voraussetzungen vorhanden sind. Der Befähigungsnachweis über Berufserfahrung folgt strengen Vorschriften; sollten diese nicht erfüllt sein, kann man an Eignungsprüfungen und Anpassungslehrgängen der zuständigen Handwerkskammer teilnehmen. Für Ausnahmen, allgemeine Informationen und individuelle Beratung ist die jeweilige Handwerkskammer, sowie die Industrie- und Handelskammer zuständig.
Die Gründung in dieser Branche dürfte vielen Migranten durch die besonders komplizierten bürokratischen Abläufe und „wenn, dann, sonst“-Regelungen äußerst schwierig und abschreckend erscheinen. Um neue Franchisepartner zu gewinnen, wäre konkrete Unterstützung und Hilfe durch Franchisegeber im Bereich Handwerk denkbar.