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Mit geringem Eigenkapital in die Selbstständigkeit
Wie errechnet man sein Eigenkapital?
Mit Ausnahme von Lotteriegewinnern und reichen Erben können Existenzgründer in den seltensten Fällen alle anfallenden Kosten mit ihrem Eigenkapital abdecken. Mit einer soliden Basis ist das aber auch nicht zwingend notwendig. Sollte das Eigenkapital für eine Existenzgründung doch zu gering sein, kommen auch private, zinslose Kredite innerhalb der Familie in Betracht, die erst zurückgezahlt werden müssen, wenn die Bankkredite getilgt sind. Auch der Verkauf von Immobilien kann den erforderlichen Restbetrag erzielen.
Im Zweifelsfall sollte man aber auch darüber nachdenken, die Pläne noch etwas zu verschieben, um mit einem gut durchdachten Sparsystem nach ein paar Jahren problemlos in die Selbstständigkeit starten zu können. Mit dem erforderlichen Eigenkapital stehen dem potentiellen Gründer dann viele Möglichkeiten der Unterstützung – organisatorisch und finanziell – zur Verfügung: sinnvoll ist in jedem Fall eine Gründungsberatung von jemandem, der sich mit Franchising auskennt. Diese Beratungsleistungen sind zwar kostenpflichtig, werden aber von den meisten Bundesländern bezuschusst. Das Existenzgründungsportal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie bietet eine Liste mit den Ansprechpartnern für diese Förderung an.
In Sachen Finanzierung der Existenzgründung ist auch die KfW Mittelstandsbank eine Größe. Sie bietet zum Beispiel das ERP-Kapital für Gründungen an, das als Nachrangdarlehen die Eigenkapitalbasis stärkt. Für dieses Darlehen müssen keine Sicherheiten gestellt werden und die KfW tritt hinter anderen Kreditgebern zurück, so dass die Konditionen für weitere Kreditaufnahmen günstig bleiben. Das KfW Förderprogramm StartGeld ist für Existenzgründer, die nicht mehr als 50.000 Euro finanzieren müssen, gedacht. Mit Vorteilen, wie einer 80%igen Haftungsfreistellung für die Hausbank oder der Möglichkeit einer kostenlosen vorzeitigen Tilgung, ist dieser spezielle Kredit für Existenzgründer im Franchising besonders interessant.
Für Arbeitslosengeld-Empfänger, die sich mit einer eigenen Existenz Arbeit sichern möchten, gibt es außerdem einen speziellen Gründungszuschuss: in den ersten neun Monaten der Selbstständigkeit wird der Betrag des zuletzt empfangenen Arbeitslosengeldes, plus eine 300 Euro Pauschale ausgezahlt. Nach einer Überprüfung der Geschäftstätigkeit, die hauptberuflich sein muss, können die 300 Euro noch sechs weitere Monate lang bezogen werden.