Glossar
für Gründungs-Interessierte
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Was sind Firmengründer? (Definition)

Was sind eigentlich Firmengründer?

Definition: Als Firmengründer, Gründer oder Existenzgründer werden jene Personen bezeichnet, die sich beruflich selbstständig machen. Firmengründer ist jedoch eine Spezifizierung: Allgemein versteht man unter der Bezeichnung Firmengründer die Gründer eines Unternehmens mit mehreren Angestellten. Im Gegensatz dazu kann ein Existenzgründer auch ein Freiberufler oder Einzelunternehmer sein. 

Wer gründet eine Firma?

Der Mensch hinter der Firmengründung kann ein Visionär mit einer spannenden Geschäftsidee sein. Oder jemand, der sich den Traum von der Selbstständigkeit erfüllt, was zum Beispiel auch mit Franchising möglich ist. Ein Firmengründer kann ein ehemaliger Angestellter sein, der (endlich) selbst sein eigener Chef sein möchte. Es gibt aber auch genügend Beispiele von Gründern, die von der Schulbank oder Uni aus starten und niemals Angestellte waren. besonders häufig ist dies in Bereichen wie der Digitalwirtschaft zu beobachten. 

Firmengründer sind Menschen, die sich vielfach von der Durchschnitts-Bevölkerung unterscheiden. Was charakterisiert sie? Was müssen Gründer können und „mitbringen“? Wie viel Kapital benötigen sie? Wer hilft ihnen? Und woran scheitern viele Gründer? Ein Erfolgsgeheimnis von Firmengründern ist das gezielte Outsourcing von Aufgaben, die nicht zum Kerngeschäft zählen.

Was ist ein Gründungsprozess - was muss ich beachten bei einer Firmengründung?

Die wohl wichtigste Aufgabe eines Firmengründers besteht darin, im Zuge des Gründungsprozesses alle wichtigen Punkte zu beachten. Ansonsten kann es bereits vor der eigentlichen Gründung passieren, dass das Projekt scheitert. Aus dem Grunde ist es empfehlenswert, dass Firmengründer innerhalb des Gründungsprozesses bestimmte Phasen durchlaufen. Ein typischer Ablauf einer Firmengründung sieht in der Regel wie folgt aus:

  1. Passende Geschäftsidee identifizieren
  2. Wirtschaftliche Realisierbarkeit analysieren
  3. Wahl der Rechtsform
  4. Finanzierungen prüfen und vornehmen
  5. Businessplan erstellen
  6. Einholen von Genehmigungen
  7. Sichern einer Domain und Überprüfen eventueller Schutz- und Markenrechte
  8. Anmeldung des Unternehmens
  9. Verträge abschließen, ebenfalls Versicherungen und Geschäftskonto eröffnen
  10. Planung des Außenauftritts und Marketing
  11. Start der Kundengewinnung

Auf diese wichtigen Prozesse, die jeder Firmengründer durchlaufen muss, gehen wir in den folgenden Abschnitten erläuternd noch etwas näher ein.

Das Finden der passenden Geschäftsidee

Zahlreiche Menschen in Deutschland haben zwar den Wunsch, sich selbstständig zu machen, wissen jedoch noch nicht, mit welcher Art Geschäft dies stattfinden soll. Daher steht am Anfang eines jeden Gründungsprozesses das Finden der am besten passenden Geschäftsidee. Manchmal ergibt sich diese von selbst, falls du zum Beispiel das Unternehmen deiner Eltern übernimmst. Aber auch beim Franchising ist die Geschäftsidee oftmals auf eine gewisse Art und Weise vorgegeben. Trotzdem hast du natürlich auch dort die Möglichkeit, dich zwischen zahlreichen Varianten zu entscheiden. Wichtig ist vor allem, dass du für das geplante Geschäft gewisse Kenntnisse hast und dir dein zukünftiger Job Spaß macht.

Wirtschaftlichkeit und Realisierbarkeit der Geschäftsidee prüfen

Genauso wichtig wie die passende Geschäftsidee ist es, deren wirtschaftliche Umsetzbarkeit zu überprüfen. Eine noch so tolle Idee bringt dir wenig, wenn zum Beispiel am Markt für dein zukünftiges Angebot keine oder nur eine sehr geringe Nachfrage vorhanden ist. Daher ist es zwingend notwendig, dass du von deinem Business zukünftig leben kannst und die entsprechende Wirtschaftlichkeit gegeben ist.

Wahl der passenden Rechtsform

Firmengründer haben die Auswahl zwischen mehreren Rechtsformen, die das Unternehmen haben kann. Am einfachsten ist es natürlich, wenn du dich als Solo-Selbstständiger oder Freiberufler selbstständig machst. Darüber hinaus gibt es jedoch zahlreiche Unternehmensformen, die ebenfalls sehr gut geeignet sein können. Insbesondere unter der Voraussetzung, dass du schon während oder kurz nach der Gründung mehrere Mitarbeiter einstellen möchtest, eignen sich in Deutschland vor allem die folgenden Rechtsformen für dein Unternehmen:

  • GmbH
  • OHG
  • KG
  • GmbH & Co. KG
  • AG
  • UG

Da es durchaus nicht unerhebliche Unterschiede zwischen den Rechtsformen gibt, beispielsweise im Hinblick auf die Haftung und die Höhe der Kapitalanlage, solltest du dich als Firmengründer diesbezüglich eingehend informieren. Am beliebtesten sind in Deutschland insbesondere die GmbH sowie eine KG.

Finanzierungsmittel prüfen und eventuell bereits Kredite sichern

In den meisten Fällen benötigen Firmengründer für die Gründung selbst bereits Fremdkapital, da die gesamten Anschaffungs- und Gründungskosten, beispielsweise für die Büroeinrichtung oder Maschinen, nicht vollständig mit Eigenmitteln gedeckt sind. Daher ist es hilfreich, an der Stelle Angebote der Banken zu vergleichen und sich eventuell schon eine Erstfinanzierung zu sichern. Zumindest ist eine Finanzierungszusage sinnvoll, denn dann kannst du dir sicher sein, dass die Banken dir während der Gründung nicht etwa die finanziellen Mittel gänzlich verweigern. Interessant sind in der Rubrik Finanzierung auch Förderdarlehen, die es bei Firmengründungen an den verschiedensten Stellen geben kann.

Erstellen des Businessplans

Einer der wichtigsten Schritte im Gründungsprozess ist für jeden Firmengründer das Erstellen eines Businessplans. Innerhalb dieses Geschäftsplans stellst du deine Geschäftsidee dar und konkretisierst im Grunde die gesamte Gründung und auch die Jahre danach. Unter anderem zeigt der Businessplan zum Beispiel die geplanten Finanzzahlen auf, damit Außenstehende erkennen können, dass ich deine Geschäftsidee - zumindest kalkulatorisch - tragen dürfte. Von großer Bedeutung innerhalb des Businessplans ist insbesondere der Finanzplan, da dieser Zahlen zur Rentabilität und Liquidität enthalten sollte. 

Einholen von notwendigen Genehmigungen

Ebenfalls wichtig ist es für Firmengründer, rechtzeitig notwendige Genehmigungen einzuholen. Davon sind zwar nicht alle Unternehmen betroffen. In manchen Branchen ist eine Genehmigung jedoch unerlässlich, wenn du deinen Geschäftsbetrieb aufnehmen möchtest. Dies trifft beispielsweise auf die folgenden Branchen zu:

  • Gastronomie
  • Hotelgewerbe
  • Pflegedienste
  • Zahlreiche Handwerksberufe
  • Lkw-Transport

Solltest du mit deinem Business auch international tätig werden wollen, solltest du auf eventuelle Genehmigungen im Ausland achten, die du vielleicht zusätzlich benötigst. 

Webseite sichern und eventuelle Schutz- und Markenrechte prüfen

Die meisten Unternehmen kommen heutzutage nicht mehr ohne eigene Webseite aus. Insbesondere bei Dienstleistungen ist es wichtig, dass du dein Angebot mittels einer Webseite bekannt machst oder den Kunden sogar die Möglichkeit bietest, über die Internetseite Käufe zu tätigen oder Dienstleistungen zu buchen. Daher ist eine möglichst einprägsame Webseite mit einem strukturierten und inhaltlich gut durchdachten Aufbau sehr wichtig. Vorab solltest du lediglich prüfen, ob du mit der Domain nicht eventuell vorhandene Schutz- und Markenrechte verletzen würdest.

Anmeldung deines Unternehmens

Eng in Verbindung mit dem Einholen von Genehmigungen steht ein weiterer Prozess im Rahmen der Firmengründung, nämlich dass du dein neues Unternehmen anmeldest. Insbesondere bei Kapitalgesellschaften ist dazu die Eintragung ins Handelsregister notwendig. Darüber hinaus musst du in der Regel zahlreiche Behördengänge erledigen, dein Unternehmen zum Beispiel als Gewerbe beim Gewerbeamt anzumelden. Ein Gang zum Finanzamt sowie zu manchen branchenspezifischen Organisationen ist in der Regel ebenfalls unumgänglich. Hinzu kommt häufiger das Anfertigen eines Gesellschaftsvertrages, was ebenfalls vor allem bei Kapitalgesellschaften zu bedenken ist.

Abschluss von Verträgen, Versicherungen und Eröffnung eines Geschäftskontos

Weitere Vorgänge, die du als Firmengründer absolvieren musst, ist das Ausfertigen von Verträgen, der Abschluss von Versicherungen und die Eröffnung eines Geschäftskontos. Verträge können sich bereits auf zukünftige Geschäftspartner, Kunden und eventuelle Vermieter beziehen, die dir beispielsweise ein Bürogebäude zur Verfügung stellen. Einige Versicherungen sind sehr empfehlenswert, wie zum Beispiel eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung. Ein Geschäftskonto benötigst du für dein neues Unternehmen ohnehin, sodass du zuvor die Angebote der Banken in dieser Sparte vergleichen solltest. 

Außenauftritt planen sowie Marketing und Akquise beginnen

Die letzte Phase der Firmengründung besteht in der Regel darin, dass du deinen Außenauftritt planst und durch verschiedene Marketingmaßnahmen versuchst, so schnell wie möglich neue Kunden zu gewinnen. Dazu stehen heutzutage eine Reihe von Marketing-Kanälen zur Verfügung, wie zum Beispiel die klassische Werbung per Flyer oder Zeitungsannonce, die diversen Social Media Kanäle, Mund-zu-Mund-Propaganda und das Internet inklusive Webseite im Allgemeinen. 

Wie kann ich eine Firma in Deutschland gründen?

Wie du in Deutschland grundsätzlich als Firmengründer dein neues Unternehmen ins Leben rufen kannst, hängt insbesondere von der gewählten Gesellschaftsform ab. Falls du zum Beispiel zu Beginn ein Kleingewerbe hast, musst du dieses lediglich beim Gewerbeamt bzw. Finanzamt anmelden. Eventuell sind zusätzlich behördliche Genehmigungen notwendig, beispielsweise beim Führen eines Restaurants seitens des Gesundheitsamtes. 

Bei Kapitalgesellschaften zählt es ferner zur Anmeldung mit dazu, dass du einen Gesellschaftsvertrag hast und eine Eintragung ins Handelsregister vornehmen lässt. Je nachdem, welche Formalitäten zu erledigen sind, kannst du in Deutschland eine Firma durchschnittlich innerhalb von vier bis sechs Wochen vollständig mit sämtlichen Genehmigungen gründen.

Wo erhalte ich als Firmengründer Hilfe?

Für zahlreiche Firmengründer ist es das erste Mal, ein neues Unternehmen ins Leben zu rufen. Daher ist häufig der Bedarf an Hilfe groß, damit man bei zahlreichen Fragen und eventuellen Probleme nicht alleine steht. Am Markt gibt es tatsächlich eine Reihe von Hilfsangeboten, die teilweise kostenlos, teilweise aber auch kostenpflichtig sind. Die wichtigsten Anlaufstellen, wenn du während deiner Firmengründung Hilfe in Anspruch nehmen möchtest, sind insbesondere:

  • IHK bzw. Handwerkskammer
  • Bundesagentur für Arbeit bzw. Jobcenter
  • Gründungsberatung
  • Steuerberater

Die Beratung durch die IHK zum Beispiel ist oftmals kostenfrei, zumindest für Mitglieder der Industrie- und Handelskammer. Gleiches gilt für Mitglieder der Handwerkskammer, die ebenfalls häufig eine Gründungsberatung in Anspruch nehmen können. 

Falls du aus der Arbeitslosigkeit heraus gründest, bietet auch die Bundesagentur für Arbeit entsprechende Hilfeleistungen wie ein Coaching und in finanzieller Hinsicht einen Gründungszuschuss an. Übergreifend sind sogenannte Gründungsberater tätig, die allerdings in der Regel nur eine kostenpflichtige Beratung offerieren. In steuerlicher Hinsicht stehen dir Steuerberater zur Verfügung, die ebenfalls kostenpflichtige Dienste anbieten.

Bin ich als Firmengründer überhaupt für die Selbstständigkeit geeignet?

In den letzten Jahren und Jahrzehnten sind in Deutschland statistisch über 40 Prozent aller Firmengründungen bereits in den ersten Jahren gescheitert. Die Gründe dafür sind vielfältig. Ein Hauptgrund besteht allerdings unter anderem darin, dass manche Menschen einfach nicht für die Selbstständigkeit und damit auch nicht als Firmengründer geeignet sind. Daher ist es für Gründer in spe durchaus wichtig, sich selbst zu reflektieren und dabei herausfinden, ob man überhaupt ein sogenannter Gründertyp ist. 

Als Firmengründer musst du zwingend einige Eigenschaften mitbringen, völlig unabhängig von der gewählten Branche. Hilfreich ist zum Beispiel, wenn du dir als zukünftiger Firmengründer einige Fragen stellst. An den Antworten kannst du erkennen, ob es auf Dauer voraussichtlich etwas für dich ist, selbstständig zu sein und vielleicht ein wachsendes Unternehmen zu führen. Solche Fragen können lauten:

  • Bin ich dazu bereit, wöchentlich - insbesondere in der ersten Zeit nach der Gründung - auch 60 oder 70 Stunden zu arbeiten?
  • Bin ich körperlich fit, um dieser hohen Arbeitsbelastung standzuhalten?
  • Bin ich dazu bereit, dass in den ersten Jahren nach der Gründung das Privat- und Familienleben öfter zu kurz kommen wird?
  • Bin ich bereit, mir und Angestellten gegenüber die Verantwortung eines eigenen Unternehmens und als Arbeitgeber zu tragen?
  • Habe ich ausreichende Kenntnisse, auch grundlegende Kenntnisse im Bereich Finanzen und Buchhaltung?
  • Kann ich mit Mitarbeiter führen, falls ich nicht nur Solo-Selbstständiger sein oder bleiben möchte?

Es geht also insbesondere darum, die charakterlichen Eigenschaften dorthin gehend zu überprüfen, ob diese zu einer Firmengründung und der anschließenden Tätigkeit als Unternehmenschefs passen.

Was müssen Firmengründer bei der Steuerklärung beachten?

Ein wichtiger Aspekt nach der Gründung ist immer die erste Steuererklärung. Wenn es sich um ein Unternehmen handelt, sind im Zuge der Steuererklärung einige Punkte zu beachten. Selbstständige und Personengesellschaften zum Beispiel gelten steuerrechtlich als juristische Person. Dies führt dazu, dass du zum Beispiel für deine KG eine Steuererklärung abgeben musst. Solltest du nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet sein, reicht im Rahmen der Steuererklärung eine einfache Einnahmen- und Überschussrechnung als Anlage aus.

Handelt es sich bei deinem Unternehmen zum Beispiel um eine GmbH, eine KG oder eine AG, musst du im Rahmen der Steuerklärung auch eine Körperschaft-Steuererklärung abgegeben werden. Als Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft bist du darüber hinaus dazu verpflichtet, deine Einnahmen im Zuge einer gewöhnlichen (privaten) Einkommensteuererklärung zu erklären. Sämtliche Unternehmen, die nicht die Kleinunternehmerregelung nutzen, müssen darüber hinaus eine Umsatzsteuererklärung einreichen. Mit Ausnahme von Freiberuflern müssen ferner alle Unternehmen in der Steuererklärung Gewerbesteuer angeben.

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