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Mediation als die Streitbeilegung der Zukunft

Günter Erdmann: Guten Morgen allerseits aus der sonnigen und schönsten Stadt der Welt !! Ich freue mich auf alle eingehenden Fragen.

Günter Erdmann: Liebe Teilnehmer, aufgrund eines technischen Problems verzögert sich leider die Beantwortung Ihrer Fragen. Wir bitten um Verständnis.

Leser: Warum halten Sie eine Mediation für zukunftsträchtiger als andere Wege der Konfliktbewältigung im Franchising?

Günter Erdmann: Ich glaube, dass es zeitgemäß ist, Konflikte schnell und effektiv und insbesondere kostengünstig zu erledigen. Klassische Gerichtsverfahren sind heute unkalkulierbar und führen meist nicht zu sachgerechten Ergebnissen.

Leser: Schönen guten Morgen, Herr Erdmann. Wie verläuft eine Mediation und in welcher Weise kann sie zur Streitbeilegung zwischen dem Franchise-Geber und seinen Partnern beitragen?

Günter Erdmann: Eine Standard-Mediation hat klassischerweise 4 Phasen: Themensammlung, Herausarbeiten der Interessen, Bewertung, Lösungsmöglichkeiten suchen.

Leser: Worin unterscheidet sich das sogenannte Güteverfahren von der von Ihnen beschriebenen Mediation?

Günter Erdmann: Auch ein Güteverfahren ist ein eher formalisiertes Verfahren mit einen "Güterichter" oder einer Person, die das Güteverfahren leitet und ggfls auch entscheidet. In einer Mediation hat der Mediator diese Rolle nicht. Er ist nur "Kommunikationshelfer" und soll die Parteien dabei begleiten, eine Lösung des Konfliktes selbst zu finden.

Leser: Was müsste geschehen, damit es gar nicht erst zu erwähnten Streitigkeiten in Franchisesystemen kommt? Wo liegen die häufigsten Ursachen und wer trägt dafür die Verantwortung?

Günter Erdmann: Das wird man für jedes Franchisesystem individuell beantworten müssen. Ich glaube, dass man in der Regel in Systemen gar keine Vorstellungen oder Regelungen hat, die sich systematisch mit "Konflikten" befassen. Das ist aber meist bei Unternehmen der Fall. Man "fällt" in ein Problem, übergibt es im Zweifel den Rechtsanwälten und Rechtsabteilungen und dann landet es eben bei Gericht. Man muss sich Gedanken über ein "Konflikt-Management" machen und dies ist Chefaufgabe!

Leser: Hallo Herr Erdmann, schön dass die technischen Probleme gelöst werden konnten. Wie ist die konkrete Vorgehensweise eines Mediators im Franchising und welche Ziele werden dabei vorrangig verfolgt?

Günter Erdmann: Ein guter Mediator muss einfach den Kopf frei haben und zunächst einmal bei der sogenannten Themensammlung (worum geht es eigentlich) sehr auf das achten, was und wie es geschildert wird. Meist haben ja auch die sachlichsten Probleme einen persönlichen oder emotionalen Hintergrund, den es zu erforschen und insbesondere zu erfragen gilt. Hierzu hat der ausgebildete Mediator Techniken "drauf", um die Mediation zu führen. Eigene Ziele hat der Mediator nicht, es sei denn: die Mediation zum Erfolg zu führen !!

Leser: Ist eine außergerichtliche Einigung ökonomisch immer günstiger als ein Gerichtsverfahren? Müssten Sie als Rechtsanwalt nicht eigentlich einen langwierigen, teuren Prozess bevorzugen?

Günter Erdmann: Sie haben Recht: der klassische Anwalt wird sich sagen, dass ein Vergleich nach Durchführung einer Beweisaufnahme in der 2. Instanz gebührenmäßig das Beste ist! Aber das sollte nicht mehr unser Berufsverständnis sein, meines ist es jedenfalls nicht. Unsere Aufgabe ist es, immer auch die wirtschaftlichen Interessen unserer Mandanten im Auge zu haben und schon von daher alles daran zu setzten, Gerichtsverfahren zu vermeiden. Von daher ist in jedem Falle eine vorgerichtliche Lösung immer das Beste, wie auch immer diese zustande kommt!!

Leser: Guten Tag Herr Erdmann: Kann der Franchise-Geber seine Partner vertraglich dazu verdonnern, bei Konflikten mit der Systemzentrale zuerst ein Mediationsverfahren anzustrengen? Oder sollte eine Mediation immer freiwilliger Natur sein?

Günter Erdmann: Beides ist richtig: Grundprinzip der Mediation ist immer die Freiwilligkeit, weil durch Zwang eben keine sinnvollen Lösungen gefunden werden. Aber natürlich kann ich - was ich empfehle - in jedem Vertrag die Pflicht begründen und vereinbaren, dass sich beide Parteien verpflichten, vor einem Gerichtsverfahren verbindlich eine Mediation durchzuführen.

Leser: Und wann ist eine Mediation nicht das geeignete Verfahren zur Streitbeilegung?

Günter Erdmann: Auch hier die Leitidee der Mediation: es gibt keinen Konflikt, der grundsätzlich nicht einer Mediation zugeführt werden kann. Allerdings: wenn es um das Austragen von Rechtsfragen grundsätzlicher Bedeutung geht oder z.B. alle Maßnahmen im einstweiligen Rechtsschutz (Einstweilige Verfügungen), dann ist eine Mediation ungeeignet.

Leser: Den Unterschied zwischen Mediation und Güteverfahren leuchtet mir ein. Aber wo liegen die jeweiligen Vor- und Nachteile aus Sicht der Parteien?

Günter Erdmann: Der wichtigste Vorteil der Mediation ist die Effektivität: Sie können im Prinzip von heute auf morgen einen Mediator aussuchen und dann in kürzester Zeit - bei Einverständnis beider Parteien - mit überschaubaren Kosten eine Mediation durchführen. Dazu bedarf es nicht einmal viel Schreiberei!!

Leser: Über welche Erfahrungen und Fähigkeiten sollte ein Mediator verfügen? Ist eine spezielle Ausbildung notwendig oder zumindest empfehlenswert?

Günter Erdmann: Wenn Sie sich mein Foto anschauen, dann werden Sie feststellen, dass ich schon "ein paar Jahre" hinter mir habe! Berufs- und Lebenserfahrung ist auch wegen der Akzeptanz bei den Parteien wichtig. Jeder Mediator sollte und muss eine spezifische Ausbildung gemacht haben. Der Nachweis ist meist auch zu führen und die Fortbildung wird z.B. von Institutionen wie den Handelskammern, die dazu Mediatorenlisten führen, überprüft. Also Mediator ohne spezifische Ausbildung: Nein.

Leser: Kann eine Mediation einseitig abgebrochen werden, wenn der Weg uns wider Erwartung nicht erfolgversprechend erscheint?

Günter Erdmann: .. da das Prinzip der Mediation die Freiwilligkeit ist, kann eine Mediation jederzeit abgebrochen werden. Ein erfahrener Mediator wird allerdings auch dazu ein "Instrumentarium" der Nachfrage bereithalten.

Leser: Aber ist die Mediation auch dann für einen Franchisegeber vorteilhaft, wenn er sich aufgrund gravierender Vorfälle von seinem Partner trennen will?

Günter Erdmann: .. ja gerade auch dann. Denn was ist die Alternative? Kündigung aussprechen und dann das gerichtliche Verfahren einleiten?? Gerade wenn man sich trennen will, ist man meist zu schnell in der Sackgasse eines Rechtsstreites und da kommt man ja nicht so schnell und einfach wieder raus!

Leser: Sind Rechtsanwälte, Zeugen und Sachverständige bei einer Mediation zugelassen oder wird allein zwischen den Betroffenen und dem Mediator eine Konfliktlösung angestrebt?

Günter Erdmann: Das klassiche Mediationsverfahren sieht die Anhörung von Zeugen und Sachverständigen nicht vor. Es findet in der Regel nur mit den Parteien - und wenn gewüscht - im Beisein der Anwälte der Parteien statt.

Leser: Ein Anwaltskollege von Ihnen verbreitete über den SPIEGEL erschreckende Zahlen: So soll es nach seiner Schätzung im Franchising 4.000 anhängige Rechtsstreitigkeiten, einen Schuldenberg von 250.000 EUR pro Franchise-Nehmer und einen jährlichen Gesamtschaden von 0,5 Mrd. EUR geben. Sie sind einer der führenden Franchise-Anwälte in Deutschland, erscheinen Ihnen solche Zahlen realistisch?

Günter Erdmann: Tja, ein leidiger Artikel, der der Branche geschadet hat und auf reine Mutmaßungen des dort interviewten Rechtsanwaltes zurückgeht. Die Zahlen sind definitiv falsch. Wir versuchen gerade über die beteiligten Rechtsanwälte im DFV Zahlen zu erheben und zu realistischen Schätzungen zu gelangen. Ich möchte und kann dazu keine Zahlen liefern, weiß aber, dass es sehr überschaubare Fallzahlen im Franchisebereich mit Prozessen in Deutschland überhaupt sind.

Leser: Können die beiden Konfliktparteien sich jeweils vertraulich mit dem Mediator beraten oder läuft das gesamte Verfahren offen und transparent ab?

Günter Erdmann: ... beides ist richtig. Einerseits läuft alles transparent ab, aber sowohl jede Partei als auch der Mediator können "Einzelgespräche" durchführen. Wenn der Wunsch von einer Partei kommt, ist allerdings auch auf die Akzeptanz der anderen Partei zu achten. Der Mediator muss eben in jedem Falle seine Neutralität wahren und darf nicht den Eindruck entstehen lassen, er könne durch Einzelgespräche "beeinflusst" werden.

Leser: Darf der Mediator bei einem Scheitern der Mediation für eine der Konfliktparteien anwaltlich tätig werden oder ist dies gesetzlich ausgeschlossen?

Günter Erdmann: ... darf er weder vor noch nach der Mediation nicht und ist in § 3 Abs. 2 Mediationsgesetz auch ausdrücklich so geregelt.

Leser: Kommt eine Mediation auch dann noch in Betracht, wenn der Gerichtsweg bereits eingeschlagen wurde?

Günter Erdmann: ... ja häufig wird bei komplizierten Sachverhalten auch durch das Gericht die Durchführung einer Mediation vorgeschlagen und man kann das Verfahren mit Zustimmung beider Parteien "aussetzen".

Leser: Werden als Mediatoren vorzugsweise Anwälte eingesetzt oder oder kann es sich auch um andere Berufsgruppen handeln?

Günter Erdmann: ... häufig sind es natürlich Anwälte, aber Mediatoren gibt es aus allen Berufsbereichen. Schauen Sie mal auf die Mediatorenliste der Handelskammer Hamburg unter "hk24".

Leser: Welche Kosten fallen bei einer Mediation an, wer hat sie zu tragen bzw. wovon ist dies abhängig?

Günter Erdmann: Hängt vom Zeitaufwand ab, bei Stundensätzen der Mediatoren zwischen 150 bis 350 €, den erforderlichen Reisekosten und Kosten des Tagungsortes. Eine durchschnittliche Mediation wird meist nicht mehr als 3 - 5.000,-- € kosten. Der Streitwert des Konfliktes spielt anders als in allen anderen Verfahren keine Rolle.

Leser: Bietet die Mediation im Rahmen des DFV den Mitgliedern irgendwelche Vorteile gegenüber einer verbandsunabhängigen Mediation? Wer wählt in diesem Fall die Mediatoren aus?

Günter Erdmann: Vorteil ist, dass die vorgeschlagenen Mediatoren "franchise-erfahren" sind. Die Auswahl erfolgt ebenfalls durch die Parteien. Nur wenn die sich auf einen Mediator nicht einigen können, benennt der DFV verbindlich einen Mediator.

Leser: Wird ein etwaiger Vergleich im Rahmen der Mediation zwischen den Konfliktparteien ausformuliert oder fallen dafür anschließend zusätzliche Kosten an?

Günter Erdmann: Kosten fallen hierfür nicht an, es sei denn der Vergleich soll - wie ein Urteil - z.B. bei einem Notar beurkundet und damit vollstreckbar werden. Die Formulierung des Vergleiches soll vorzugsweise auch durch die Parteien oder deren Anwälte erfolgen. Praktisch leistet der Mediator aber meist Formulierungshilfe, wenn die Parteien dies wünschen.

Leser: Doch was geschieht, wenn sich eine Partei nicht an die im Rahmen der Mediation getroffenen Abmachungen hält?

Günter Erdmann: Deshalb ist es ja wichtig, eine schriftliche Vereinbarung - eventuell auch für den Fall der Nichterfüllung - zu treffen und diese ggfls notariell zu beurkunden oder vor einer anderen Stelle als vollstreckbaren Vergleich zu schaffen. Ich habe allerdings in der Praxis diesen Fall noch nicht erlebt. Da Vergleiche in Mediationen eine hohe Akzeptanz der Partein haben, werden diese Vereinbarungen auch erfüllt.

Leser: Läuft es also bei der Mediation letztlich wie bei einer Schlichtung auf einen Kompromissverschlag des Mediators hinaus?

Günter Erdmann: Nein, das gerade nicht. Es ist nicht Aufgabe des Mediators, Vorschläge zu machen und er wird dies auch nicht tun, es sei denn er wird von den Parteien im Rahmen der Suche nach Lösungen darum gebeten. Das ist allerdings nicht unproblematisch, weil es aus der Sicht der einen oder anderen Partei immer Fragen zur Neutralität des Mediators aufwirft.

Leser: Sehr geehrter Herr Erdmann, zunehmend sitzen Franchisegeber im Ausland, wie z.B. in den USA - sind Mediationen auch im internationalen Kontext möglich?

Günter Erdmann: Sind sie und werden gerade dort in Verträgen verankert. Das Vertragsverständnis in den USA weist zu Recht eine hohe Furcht vor Gerichtsentscheidungen auf und die will man in jedem Falle verhindern, häufig eben durch Mediation oder Arbitration/Schiedsverfahren.

Leser: Macht es für einen Franchisenehmer Sinn, sich für einen vor Gericht ausgetragenen Rechtsstreit an einen spezialisierten Franchise-Anwalt zu wenden? Ist es für solche Spezialisten nicht eine Vertretung der Franchise-Systeme deutlich attraktiver?

Günter Erdmann: Die Vertretung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt macht nicht nur Sinn, sondern ist heutzutage eigentlich "state of the art". Ohne spezielle Kenntnisse können Sie Franchiseverträge und die spezielle Rechtsprechung gar nicht beurteilen. Auf welche Seite - Geber oder Nehmer - man sich stellt, muss jeder selbst beantworten, dazu gibt es keine Empfehlung.

Leser: Besteht nicht die Gefahr, dass durch die Mediation der anderen Partei Beweise, Zeugen oder Argumentationen vorab bekannt werden, die möglicherweise noch bei einem Gerichtsverfahren gebraucht werden?

Günter Erdmann: ... das ist ein Risiko und man muss abwägen. Meist wird in den abzuschließenden Mediationsvereinbarungen eine Pflicht begründet, solche Sachverhalte nicht in späteren Verfahren zu verwenden. Allerdings ist es ja nur der Zeitfaktor. Man ist ja nicht gehindert, alle Sachverhalte und Zeugen im späteren Verfahren zu benennen.

Leser: Hat der Mediator vor einem Gericht anschließend das Recht oder die Pflicht zur Zeugnisverweigerung?

Günter Erdmann: Ja, der Mediator unterliegt einer Verschwiegenheitsverpflichtung und ihm wird ein Zeugnisverweigerungsrecht zur Verfügung stehen.

Leser: Kann der Franchisegeber einem Partner nach einer erfolglosen Mediation noch fristlos kündigen?

Günter Erdmann: ... sicher, wenn wichtige Gründe dafür vorliegen. Allerdings ist die erfolglose Durchführung einer Mediation kein Kündigungsgrund!!

Leser: ... gibt es u.U. sogar ein Verjährungsrisiko?

Günter Erdmann: .. nein, es ist anerkannt, dass die Mediation die Verjährung hemmt.

Günter Erdmann: Vielen Dank an Alle für die spannenden Fragen und die Diskussion. Allseits ein schönes Wochenende.

 Günter Erdmann

Günter Erdmann

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