Ratgeber
für Franchise-Interessierte

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Wie baut man ein Franchise-System auf?

Was ist Franchise / Franchising?

Als Franchise wird das Vertragsverhältnis zwischen einem Franchise-Geber und einem Franchise-Nehmer bezeichnet. Der Franchise-Geber unterstützt während der gesamten Vertragslaufzeit die Geschäftstätigkeit seines Franchise-Nehmers durch Vermittlung von Know-how und Schulungen.

Der Franchise-Nehmer tritt unter einer gemeinsamen Marke auf und bewegt sich im Rahmen eines erprobten Geschäftskonzeptes, dessen Einhaltung vom Franchise-Geber überprüft wird. Als selbstständiger Unternehmer trägt der Franchise-Nehmer selbst die Investitionen in seine Geschäftsentwicklung, außerdem ist er zur Zahlung von Gebühren an den Franchise-Geber verpflichtet.

Presseveröffentlichungen und Fernsehsendungen befassen sich vorwiegend mit Problemfällen, auch die Kommentare in Social Media spiegeln eher Vorurteile gegenüber dem Franchising. Dabei wird mit Franchising in Deutschland eine Erfolgsgeschichte geschrieben, dafür sprechen jedenfalls die überdurchschnittlichen Wachstumsraten.

Umfangreiche Basis für eine vielversprechende Zukunft als Franchise-Geber

Um ein Franchise-Unternehmen zum Erfolg führen zu können, hat der Franchise-Geber eine Vielzahl an Aufgaben zu erfüllen. Mit Franchise hat er eine sehr effiziente Vertriebsform gewählt, und die korrekte Erfüllung seiner Franchise-Geberpflichten bildet die Basis für eine faire und vielversprechende Zusammenarbeit mit seinen Franchise-Nehmern.

Im Rahmen des Aufbaus seines Franchise-Systems:

Bevor der Franchise-Geber als Franchise-Unternehmen im Markt auftritt, muss er einen Pilotbetrieb oder etwas Vergleichbares geführt haben. Aus diesen Organisationsformen lassen sich dann die Grundlagen und Ergebnisse seines Geschäftserfolges ableiten. Dabei sollte er in der Lage sein, ein Geschäftskonzept anzubieten, das durch die künftigen Franchise-Nehmer an anderen regionalen Orten umgesetzt werden kann. Die Inhalte des Geschäftskonzeptes sind nicht ohne Weiteres kopierbar und es ist so ausgereift, dass es in erfolgreicher Weise umgesetzt werden kann.

Hierzu wurde von vornherein dafür gesorgt, dass dieses Know-How umfassend und adressatengerecht dokumentiert ist und künftigen Franchise-Partnern zur Verfügung gestellt werden kann. Darauf aufbauend verfügt das Franchise-System über ausgewogene (Franchise)-Vertragsklauseln, um ein partnerschaftliches Franchising zu gewährleisten.

Den künftigen Erfolg seiner Franchise-Partner unterstützt der Franchise-Geber mit erprobten und bewährten Marketing-Materialen, die von den Franchise-Nehmern zum Zwecke der Verkaufsförderung genutzt werden können.

Der Franchise-Geber hat bereits die erforderlichen Schutz- und Markenrechte sichergestellt und kann seinen künftigen Franchise-Nehmern einen Gebiets-, Kunden- oder Standortschutz in Aussicht stellen.

Als aktive Franchise-System-Zentrale:

Als aktiver Franchise-Geber ist er nunmehr mit der Weiterentwicklung der Produkte und/oder Dienstleistungen, die durch die Franchise-Nehmer zu vermarkten sind, betraut und konzipiert Maßnahmen, welche die Marke und des Erscheinungsbildes des Franchise-Konzeptes weiter voranbringen. In diesem Zusammenhang führt er u.a. Marktanalysen durch und beobachtet überregional auftretende Mitbewerber.

Der Franchise-Geber unterstützt seine Franchise-Partner in Fragen der Kundengewinnung und -bindung und berät diese in kaufmännischen, organisatorischen, vertriebs- oder marketingtechnischen Fragestellungen. Er informiert seine Franchise-Partner nicht nur regelmäßig hinsichtlich System-relevanter Neuigkeiten, sondern stellt seinen Franchise-Nehmern in der System-Zentrale einen Betreuer und Ansprechpartner zur Verfügung steht.

Zu Beginn einer Franchise-Partnerschaft unterstützt dieser Partnermanager Franchise-Nehmer bei der Umsetzung der Ladengestaltung und allen Aktivitäten, die dem Franchise-Nehmer zu einem erfolgreichen Markteintritt verhelfen.

Die Erhöhung des Bekanntheitsgrades wird seitens der Systemzentrale durch überregionale Marketing-Aktivitäten sichergestellt. Die Systemzentrale ist i.d.R. für den zentralen Einkauf von Produkten und Dienstleistungen zuständig, die anschließend von den einzelnen Franchise-Partnern vertrieben werden. Die Systemzentrale führt Betriebsvergleiche durch und sorgt für die Bekanntgabe der Ergebnisse. Ein systeminternes Kommunikationssystem dient dem Erfahrungs- und Meinungsaustauschs innerhalb des Franchise-Systems.

Darüber hinaus ist das Franchise-Management für den Schutz seiner Franchise-Nehmers durch unberechtigte Übergriffe anderer Franchise-Nehmer zuständig.

Die Ergebnisse der Modernisierung und Weiterentwicklung des Franchise-Systems oder Teile davon werden möglichst zeitnah in den dafür vorgesehenen Franchise-Handbüchern aktualisiert und den Franchise-Partnern zur Verfügung gestellt.

Signifikante Änderungen innerhalb des Franchise-Systems werden auch in den vorvertraglichen Systeminformationen hinterlegt und bilden somit die Gewähr, dass der Franchise-Nehmer-Interessent ein aktuelles Bild des Franchise-Systems erhält.

Gewisse Pflichten zum Wohle des gesamten Franchise-Systems

Ein Franchise-Partner profitiert nicht nur von dem gemeinsamen Zusammenwirken mit der System-Zentrale, sondern auch von der korrekten Umsetzung des Franchise-Konzeptes durch die anderen Franchise-Nehmer. Damit dies gelingen kann, genießt der Franchise-Nehmer nicht nur die unternehmerische Freiheit bei der erfolgreichen Geschäftsführung seines Franchise-Nehmer-Betriebes, sondern er hat auch bestimmte Regeln zu beachten, die das gesamte Franchise-Konzept auf Dauer und zum gegenseitigen Nutzen fördern.

In der vorvertraglichen Phase:

Zwar spricht man in diesem zeitlichen Abschnitt noch nicht vom Franchise-Nehmer, sondern eher vom Franchise-Nehmer-Interessenten, doch bereits hier obliegen im einige Pflichten, die nicht überall bekannt sind. Führt der Franchise-Nehmer-Interessent mit dem Franchise-Geber Gespräche, die auf den Abschluss eines Franchise-Vertrages hinauslaufen sollen, so ist er - wie der Franchisegeber auch - an eine korrekte Schilderung seiner Kenntnisse und Fertigkeiten gebunden. Selbstverständlich wird von ihm die wahrheitsgemäße Darstellung erwartet, ob er die Mindesterfordernisse für die Finanzierung des Franchise-Betriebes sicherstellen kann. Eine vorsätzliche Täuschung des Franchise-Gebers über die Voraussetzungen, den in Frage kommenden Franchise-Nehmerbetrieb führen zu können, kann (wenn auch selten) zu Schadensersatzforderungen führen.

Während der Vertragslaufzeit:

Gleich zu Beginn der Franchise-Partnerschaft wird vom Franchise-Nehmer erwartet, dass er an den erforderlichen Pflichtschulungen teilnimmt, die insbesondere auf den schnellen und erfolgreichen Markteinstieg des Franchise-Nehmers ausgerichtet sind. Darüber hinaus sollte er auch an späteren Informationsveranstaltungen des Franchise-Gebers teilnehmen, um sein Wissen hinsichtlich der Umsetzung des Systems nicht nur zu stabilisieren, sondern zu erweitern.

Das korrekte Einrichten des Franchise-Nehmer-Betriebes oder Ladengeschäftes ist gerade in der Anfangsphase wichtig. Hier helfen die oft mannigfachen Erfahrungen des Franchise-Gebers und sollten auch dann beachtet werden, wenn sie nur empfehlenden Charakter haben.

Der Abschluss geeigneter Versicherungen, um den Bestand bzw. die Wiedereinrichtung des Franchise-Nehmer-Betriebes gewährleisten zu können, wird von einem Franchise-Nehmer vorausgesetzt.

Um die korrekte Führung des Franchise-Betriebes, die ordnungsgemäße Betreuung des Personals und die Einhaltung der Sauberkeit der Betriebsstätte sicherzustellen, hat der Franchise-Nehmer die hierzu in den Franchise-Handbüchern aufgeführten Bestimmungen zu beachten.

Im Rahmen seiner Vertriebstätigkeit kann u.U. vereinbart worden sein, dass gewisse Mindestabnahmepflichten zu erfüllen sind. Dies ist nicht überall der Fall, doch wenn sie vertraglich geregelt wurden, sind sie auch einzuhalten.

Damit der Franchisegeber seine Pflichten, beispielsweise der Durchführung von Betriebsvergleichen erfüllen kann, haben die Franchise-Nehmern gegenüber dem Franchise-Geber oder seines Beauftragten entsprechende Auskünfte zu erteilen. Dazu kann ein regelmäßiges schriftliches Reporting gehören, das Auskunft über Umsätze, Kosten sowie der durchgeführten Marketing- und Vertriebsaktivitäten des Franchise-Nehmers-Betriebes beinhaltet. Damit verbunden ist die Gewährung des Franchise-Nehmers, dem Franchise-Geber Einblick in die Geschäftsunterlagen des Franchise-Nehmer-Betriebs zu gestatten.

Zur Förderung des Franchise-Nehmer-Umsatzes ist dieser zur Teilnahme an Marketing-Aktivitäten und Maßnahmen angehalten und setzt zur Steigerung seines Umsatzes die Werbe-, Marketing- und Vertriebsaktivitäten um, die ihm vom Franchise-Geber empfohlen wurden.

Im allgemeinen Geschäftsumgang unterstützt er die Förderung und Aufrechterhaltung der Systemdarstellung nach außen anhand der in den System-Dokumentationen beschriebenen Maßnahmen. Auch legt er die pünktliche und ordnungsgemäße Zahlung der einzelnen Franchise-Gebühren gegenüber der System-Zentrale fest.

Nach dem Ende der Franchise-Partnerschaft:

Bei Beendigung einer Franchise-Partnerschaft ist der Franchise-Nehmer zur ordnungsgemäßen Übergabe der vereinbarten Betriebs- und Marketingmittel verpflichtet. Auch hat er weiterhin eine Verschwiegenheitspflicht hinsichtlich der Betriebsgeheimnisse und darf keine Materialien mehr verwenden, die fälschlicher Weise auf eine fortbestehende Zugehörigkeit zu dem Franchise-System schließen lassen könnten.

Vorteile der Franchise-Partnerschaft mit einem erprobten Konzept für Gründer

Zieht man eine Parallele zum Hausbau, dann kann man ein seriöses Franchise-System mit einem modernen, hochwertigen und erprobten Fertighaus-Konzept vergleichen, bei dem die Grundstruktur vorgegeben ist, aber der Individualität ansonsten nahezu keine Grenzen gesetzt sind. Und der Vorteil des Bauherrn: Er fängt nicht bei null an, muss das Rad nicht neu erfinden und profitiert von dem bewährten Konzept und den Erfahrungen Dritter.

Anders ist es bei der traditionellen Unternehmensgründung: Ohne die Unterstützung eines Franchise-Systems muss der angehende Unternehmer vom Firmenlogo über Visitenkarten und Briefpapier bis zum komplexen Unternehmenskonzept alles selbst entwickeln, erproben und bezahlen (mit Zeit oder mit Geld). Ist er endlich soweit, dass er sich dem Wettbewerb stellen kann, dann geschieht es zunächst als „No-name“.

Der Franchise-Nehmer spart durch ein ausgetestetes, erprobtes Geschäftskonzept viel Zeit, vermeidet Fehler und reduziert das finanzielle Risiko. Er wird vom Franchise-Geber ständig betreut, erfährt Hilfestellung und nutzt die internen Schulungen und Weiterbildungsmaßnahmen. Hilfe bei der Standortsuche, Unterstützung bei der Geschäftseröffnung nach dem Einrichtungskonzept des Systems, günstige Einkaufskonditionen, Werbung, Schulung und Betreuung, ein bewährtes EDV-System und auch Finanzierungshilfen sind nur einige Serviceleistungen, die ein Franchise-Geber seinem Partner bietet.

Die Gefahr eines Scheiterns als Franchise-Nehmer ist deutlich geringer, wenn das Franchise-Angebot seriös ist und zu ihm passt. Dennoch ist und bleibt er als Franchise-Nehmer ein selbstständiger Unternehmer, der nach seinen Prinzipien denkt und handelt sowie sein Einkommen nach seinen Vorstellungen und Fähigkeiten maximiert.

Im FranchisePORTAL finden Sie zahlreiche Beispiele von Gründern, die sich mit Franchisesystemen erfolgreich selbstständig gemacht haben.

Umfangreiche Vorarbeiten sind erforderlich, bevor man Franchise-Geber werden kann

Der Aufbau eines Franchise-Systems ist aufwändig. Und dies nicht nur hinsichtlich der Zeit und Mühen, die ein Unternehmer bereits investieren musste, um das Geschäftskonzept zu strukturieren, bestimmte Arbeitsprozesse zu entwickeln, unwirtschaftliche Verfahren wieder zu verwerfen, kundengerechte Marketing-Werkzeuge zu konzipieren oder unterschiedliche Vertriebsstrategien zu etablieren.

Alle diese gemachten Erfahrungen und die betriebswirtschaftlichen Zahlen eines erfolgreichen Geschäftskonzeptes bilden die Grundlage für den gelungenen Aufbau zum Franchise-Systems. Folgende Überlegungen werden vor dem System-Aufbau angestellt:

Geschäftskonzept als Franchise-System

  • Kann das eigene Geschäftskonzept später auch von anderen Personen oder Klein-Unternehmen umgesetzt werden?
  • Ist das Geschäftskonzept auch in den nächsten 10 Jahren attraktiv genug?
  • Gibt es aussagekräftiges Zahlenmaterial, das den Erfolg auch gegenüber Dritten deutlich machen kann?
  • Ist das Geschäftskonzept für eine genügend große Anzahl potenzieller Franchise-Interessenten geeignet?

Ressourcen

Verfügt das eigene Unternehmen über ausreichend personelle Ressourcen, um später die Gewinnung von Franchise-Nehmern sowohl hinsichtlich der Akquise als auch der späteren Partner-Betreuung gewährleisten zu können oder muss auf externe Hilfe zurückgegriffen werden?

Kann das Unternehmen genügend Kommunikationswege installieren, um den Informationsfluss nach mehreren Seiten hin zu gewährleisten, zum Beispiel:

  • Ansprechpartner und Erreichbarkeit für Franchise-Nehmer
  • Ansprechpartner und Erreichbarkeit für Franchise-Interessenten
  • Intranet für Mitteilungen der System-Partner
  • Durchführung von Betriebsvergleichen als Steuerungshilfe für die einzelnen Franchise-Partner
  • Überregionale Darstellungen der Marke gegenüber den Endkunden der Produkte/Dienstleistungen

Dokumentationen und Vertrags-Management

Das Vertrags-Management einer Franchise-System-Zentrale soll nicht nur die reinen Rechtsgebiete abdecken, sondern die unterschiedlichen vertraglichen Dokumente (Franchise-Vertrag, Vorvertrag, Reservierungsvereinbarungen, Vorvertragliche Aufklärung, Beendigungsvereinbarungen, etc.) sind auf die spezifischen Gegebenheiten des jeweiligen Franchise-Systems abgestimmt sein.

So müssen die Dokumentationen über das Geschäfts-Know-How (z.B. System-Handbuch, Marketing-/Vertriebs-Handbuch, Schulungskonzepte, etc.) so aufbereitet sein, dass sie, ohne den Regelungen aus dem Franchise-Vertrag zu widersprechen, von den künftigen Franchise-Partnern sinnvoll genutzt werden. Insbesondere sind die wichtigsten Regelungslücken zu identifizieren und auszumerzen, die für eine partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Systemzentrale und den Franchise-Partnern erforderlich sind.

Das Unternehmen kann sich parallel zu seinem Kerngeschäft um den Aufbau des Franchise-Systems bemühen oder aber die Kompetenzen von Know-How-Trägern bei der Projekt-Steuerung einsetzen.

Schritte, die zum Aufbau eines Franchise-Systems erforderlich sind

Um das Potenzial der künftigen Franchise-Betriebe in Anlehnung an den Pilotbetrieb darstellen zu können, werden Marktdaten sowie Endkunden- und Mitbewerberverhalten erhoben und ausgewertet.

Nur wenn beide Seiten (Franchise-Geber und Franchise-Nehmer) von dem Franchise-Konzept profitieren, ist Franchising als Expansionsform zu empfehlen. Hierzu wird gleich zu Beginn eine Analyse der Rentabilität des künftigen Franchise-Konzeptes erarbeitet und zwar sowohl für die künftige System-Zentrale als auch für die künftigen Franchise-Nehmer-Betriebe.

Die Expansion wird nachhaltig von den persönlichen und fachlichen Eigenschaften der künftigen Franchise-Partner bestimmt. Mit der Ausarbeitung des Franchise-Nehmer-Profils wird die Grundlage für die Expansionspolitik gebildet. Ergänzend dazu erfolgt eine genaue Abgrenzung der Vertriebsgebiete oder eine konkrete Definition der Standortkriterien für die künftigen Franchise-Betriebe, um einerseits den Gebietsschutz sicherstellen zu können und andererseits den künftigen Franchise-Partnern eine seriöse Grundlage für ihr Vertriebsumfeld zu bieten.

In zeitlicher Nähe werden die Franchise-Handbücher, die Schulungskonzepte und die Kommunikationsstrukturen innerhalb der System-Zentrale sowie die erforderlichen Vertragswerke mit den dazugehörigen Anlagen erstellt.

Neben der Sicherung der erforderlichen Lizenz-, Domain- und Markenrechte erfolgt die Erarbeitung von Finanzierungskonzepten für Franchise-Nehmer mit Fremdkapitalbedarf.

Anschließend wird die Entwicklung der Marketing- und Vertriebsstrukturen der Systemzentrale für die Gewinnung geeigneter Franchise-Nehmer konkretisiert und in eine Umsetzungsstrategie eingebaut. Hiermit wird gleichzeitig der Aufbau einer effektiven Franchise-Organisation vorbereitet, um die Aufgaben gegenüber den Franchise-Interessenten und den eigenen Franchise-Partnern wahrnehmen zu können.

Investitionserfordernisse

Da der Aufbau eines Franchise-Unternehmens regelmäßig nicht zum Tagesgeschäft eines Unternehmens gehört, sind fremde Hilfen für die Erarbeitung wichtiger Teilbereiche des System-Aufbaus (z.B. Finanzierung, Handbuch-Erstellung, Vertragsgestaltungen, Organisationsaufbau, Gewinnung von Franchise-Nehmern) erforderlich und als Investitionskosten einzuplanen. Im Rahmen einer zu Beginn durchgeführten Franchise-Rentabilitätsvorschau kann zunächst aufgezeigt werden, wie ein Gebühren-Modell für die Refinanzierung des System-Aufbaus aussieht.

Faire Grundlage zur Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung eines Franchise-Systems

Unter dem Begriff Gebühren versteht man zumeist eine zahlungspflichtige Abgabe, für die man im Gegenzug eine Leistung erhält. Da im Franchising von den Franchisegebern unterschiedliche Leistungspakete zur Verfügung gestellt werden, wird auch die Höhe dieser Abgabe nach unterschiedlichen Kriterien bemessen und festgelegt.

Der Franchisegeber ist verpflichtet, sein Geschäftskonzept ständig weiter zu entwickeln und mit Investitionen voranzutreiben. Um den Fortbestand des Franchise-Systems zu sichern, erhebt er in der Regel sogenannte kostenüberdeckende Gebühren. Darüber hinaus können vom Franchisegeber Leistungen erbracht werden, bei denen die Gebühren gerade einmal die entstandenen Kosten decken. Aus Marketing-Gesichtspunkten wird es in bestimmten Einzelfällen sogar vorkommen, dass Gebühren, die gegenüber einem Franchise-Nehmer erhoben werden, die Kosten nicht decken.

Die letzten beiden Fällen werden und sollten eher die Ausnahme bleiben, denn ein gutes Franchise-Konzept lebt von einer kontinuierlichen Entwicklung und muss über Franchise-Gebühren finanziert werden.

Formen der Franchise-Gebühren:

Zu den bekanntesten Formen von Franchise-Gebühren zählen die einmalig erhobene Einstiegsgebühren, sowie die zumeist monatlich anfallenden System- und Marketing-Gebühren.

Die Einstiegsgebühr wird i.d.R. zur Deckung der Investitionskosten genutzt, die dem Franchise-Unternehmen für den Aufbau und der Entwicklung des Franchise-Konzeptes entstanden sind. Die Investitionskosten können für ein Unternehmen schnell zu einem sechsstelligen Betrag führen. So hat das Unternehmen für den Aufbau seines Franchise-Systems eigene Entwicklungsleistungen erbracht, hat Kosten für externe Beratungsleistungen getragen und Dienstleister (z.B. Marketing-Firmen) für die Außendarstellung des Franchise-Konzeptes bezahlt. Konkret lassen sich für einen Franchise-Interessenten die Gegenleistungen an der Qualität der vorvertraglichen Unterlagen, dem Erscheinungsbild der Franchise-Zentrale, der Ausgewogenheit des Franchise-Vertrages, der Aussagekraft der Franchise-Handbücher, dem Nutzen der Schulungskonzeptionen für die Franchise-Nehmer sowie der bisherigen Außendarstellung des Franchise-Systems ableiten.

Die laufende System-Gebühr zählt den regelmäßig wiederkehrenden Gebühren, die der Franchise-Nehmer an die System-Zentrale entrichtet. Diese kann in unterschiedlichen Formen anfallen, sei als prozentualer Anteil am Netto-Umsatz, als fester Betrag oder als Mischform. Zumeist dient diese Gebühr dazu, die laufenden Kosten einer System-Zentrale zu sichern. Damit werden unter anderem die Miete für Räumlichkeiten, Personalkosten, interne Betriebsmittel, Kosten für Steuerberatungen, gesetzlich auferlegte Abgaben (z.B. Steuern) und dergleichen mehr beglichen. Als Franchise-Nehmer wird man von diesen Bestandteilen meist nur die laufende Betreuung seitens der System-Zentrale wahrnehmen. Aus welchen Bestandteilen diese laufende Unterstützung besteht, erfährt der Franchise-Interessent nicht nur aus den Vorgesprächen, sondern konkret aus den Unterlagen der vorvertraglichen Systeminformation.

Die laufende Marketing-Gebühr, deren Höhe meist deutlich geringer ausfällt als die Systemgebühr, dient zur Finanzierung der überregionalen Vermarktung des Franchise-Systems. Mit diesen Gebühren wird also nicht einem einzelnen Franchise-Betrieb unter die Arme gegriffen, sondern mit ihnen werden überregionale Werbemaßnahmen (z.B. Bannerwerbungen im Internet), laufende Kosten externer Graphiker z.B. für die Erstellung und Entwicklung von Anzeigen-, Flyer- oder Broschüren-Vorlagen, etc., finanziert, die dann dem gesamten Franchise-System zu Gute kommt. Da es bei den gewünschten Marketing-Tools zu individuell unterschiedlichen Auffassungen innerhalb des gesamten Franchise-Systems kommen kann, entscheiden sich größere Franchise-Unternehmen für die Etablierung eines Marketing-Beirates, der sich aus einem Vertreter des Franchise-Gebers sowie mehreren gewählten Franchise-Nehmern zusammensetzt. Auf diese Weise haben die Franchise-Partner einen nicht zu unterschätzenden Einfluss auf die Auswahl und Finanzierung ihrer Marketing-Instrumente.

Andere Franchise-Gebühren:

Ebenso können Gebühren für Schulungsmaßnahmen oder Starter-Pakete erhoben werden. Die Inhalte und Bestandteile dieser Leistungen werden im Normalfall dem Franchise-Interessenten in der vorvertraglichen Phase erläutert. Meist sind diese Leistungen bereits in anderen Gebühren enthalten, so dass hierfür vom Franchise-Nehmer keine weiteren Gebühren zu entrichten sind.

Zudem können dem Franchise-Nehmer Kosten für die Produkte und/oder Dienstleistungen entstehen, die er vom Franchise-Geber bezieht. Der preisliche Unterschied, den der Franchisegeber selber für den Bezug dieser Waren entrichten muss und dem Preis, den er dem Franchise-Nehmer dafür in Rechnung stellt, wird auch als Gebühr der Warenabgabe bezeichnet. Diese preisliche Differenz wird vom Franchise-Geber alternativ oder ergänzend zur laufenden System-Gebühr erhoben, um das Franchise-System aufrecht zu erhalten und weiter zu entwickeln.

Analyse:

Wenn sich die Franchise-Gebühren nicht ganz bestimmten Franchise-Geber-Leistungen zuordnen lassen, sollte man sich die Leistungspakete des Franchise-System genau beschreiben lassen und mit anderen Franchise-Systemen vergleichen. Anschließend kann man die Gesamtleistungen des Franchise-Systems den Gesamtgebühren der System-Zentrale gegenüberstellen. Hier hilft die Analyse eines erfahrenen Dritten, um ein möglichst umfassendes Bild gewinnen zu können. Stimmt das Verhältnis zwischen dem Franchise-Angebot und seinen Kosten, so ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zu einer erfolgreichen Franchise-Partnerschaft getan.

Franchise-Vertrag

Was beinhaltet der Franchise-Vertrag?

Im Franchise-Vertrag werden die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien detailliert geregelt. Obgleich nur im Fall von Bezugsverpflichtungen rechtlich erforderlich, sollten Franchise-Verträge aus Beweisgründen immer schriftlich abgeschlossen werden.

Mehr als eine Lizenzvereinbarung

Bei einem Franchise-Vertrag handelt es sich um die Verfeinerung einer Lizenzvereinbarung. Während sich eine Lizenzvergabe auf die Weitergabe von geistigem Eigentum beschränkt und allenfalls geringe oder zeitlich begrenzte Unterstützung seitens des Lizenzgebers vorgesehen ist, hat modernes Franchising dort seinen Schwerpunkt. Ein umfangreiches Leistungspaket ist neben der Übertragung von Know-how unverzichtbarer Bestandteil des Franchise-Vertrages.

Elemente des Franchise-Vertrages

Die Elemente eines Franchise-Vertrages und seine dazugehörigen Anlagen werden individuell auf das jeweilige Franchise-System zugeschnitten und angepasst. Eine Vertragsvorlage aus dem Internet kann daher nur zu rein informatorischen Zwecken betrachtet werden, da es die unternehmensspezifischen Erfordernisse nicht im erforderlichen Umfang abdecken kann. Dennoch gibt es für einen Franchise-Vertrag gewisse Elemente, die sich unabhängig des Systems wiederholen.

Präambel

Nach der Nennung der beiden Vertragsparteien (Franchise-Geber und Franchise-Nehmer) folgt in der Regel die Präambel, in der in Kurzform das Franchise-System mit seinen wesentlichen Unternehmensmerkmalen sowie seinem Geschäftssitz beschrieben wird. Grundlegende Hinweise, die sich aus den Gesprächen der vorvertraglichen Phase ergeben, können hier noch einmal dargestellt werden.

Gewährung und Gegenstand der Franchise

Den einführenden Worten folgen nunmehr die präzisierende Beschreibung der Franchise, d.h. der Rechte, die dem Franchise-Nehmer zum Betreiben des Franchise-Betriebes eingeräumt werden. Ebenso helfen Beschreibungen etwaiger Markenrechte oder Hinweise auf Anpassungsrechte des Franchisegebers im Hinblick auf die Produkte/Dienstleistungen, den Gegenstand der gewährten Franchise-Lizenz zu konkretisieren.

Vertragsgebiet / Standortdefinition

Je nachdem, ob es sich um ein Ladengeschäft oder ein Vertriebsgebiet handelt, werden die Standort-Kriterien oder die Kriterien, die das Vertriebsgebiet beschreiben, in beigefügten Anlagen erläutert. Darüber hinaus finden sich hier Verhaltensregeln die einerseits die Durchführung von Marketingaktivitäten definieren und andererseits den Schutz des Franchise-Nehmers in seinem Vertriebsbereich sicherstellen.

Pflichten des Franchise-Gebers

In diesen Paragraphen oder Unterparagraphen werden beispielsweise die Unterstützungspflichten des Franchise-Gebers gegenüber dem Franchise-Nehmer beschrieben. Diese beziehen sich auf die Vermittlung des erforderlichen Wissens zur Führung des Franchise-Betriebes sowie auf den Vertrieb der anzubietenden Produkte und/oder Dienstleistungen. Auch findet man hier Hinweise, in welcher Form der Franchise-Geber die Weiterentwicklung des Franchise-Systems sicherstellen will.

Fort- und Weiterbildung

Üblicher Weise werden die Form der Aus- und Weiterbildung eines Franchisenehmers in zusätzlichen Absätzen verdeutlicht. So wird hier auf Einstiegs- und laufende Schulungen verwiesen. Es wird dargestellt, ob bzw. welche Schulungsmaßnahmen für den Franchise-Nehmer verpflichtend sind und in welcher Form und von wem die Kosten für die Schulungsmaßnahmen zu tragen sind.

Marketing- und Vertriebsaktivitäten

Zur Sicherstellung eines einheitlichen Auftritts des Unternehmens im Markt, wird auf die Prämissen der Marketingkonzeption sowie der Vertriebs- und Werbestrategien hingewiesen. Dies bezieht sich nicht nur auf die Aktivitäten zur Eröffnung des Franchise-Betriebes, sondern auf auch die Nutzung der Marketingtools seitens des Franchisegebers.

Franchise-Handbuch

Unabhängig davon, ob es sich bei dem Franchise-Handbuch um einen bzw. mehrere Ordner handelt, oder das Know-how des Franchisesystems in einem Online-Handbuch hinterlegt ist, wird hier auf die ordnungsgemäße Nutzung der Dokumentationen aufmerksam gemacht und darauf hingewiesen, dass zur Wahrung der Systementwicklung, die Inhalte aus den Dokumentationen einem Änderungsdienst unterliegen. Auch finden sich hier Hinweise zur Verschwiegenheitspflicht des Franchise-Nehmers hinsichtlich des ihm überlassenen Know-How.

Pflichten des Franchise-Nehmers

Zur Aufrechterhaltung eines funktionierenden Franchise-Betriebes muss vom Franchise-Nehmer ein gewisses Maß an ordnungsgemäßem Auftreten und an korrektem kaufmännischen Gebaren erwartet werden. Darüber hinaus konkretisieren sich in diesen Paragraphen die Kriterien, die das einheitliche Betreiben des Franchise-Betriebes unter der Marke des Franchise-Gebers sicherstellen.

Auch werden die Mitwirkungspflichten des Franchise-Nehmers zur Sicherstellung und Weiterentwicklung des Franchise-Systems formuliert und Regelungen bezüglich der Versicherungs- und Haftungsfragen verdeutlicht.

Das Geschäftskonzept

Neben Hinweisen, die insbesondere die erforderlichen Umstände und Aktivitäten einer Geschäftseröffnung beschreiben, wird die Umsetzung des Geschäftskonzeptes durch die Nennung etwaiger Nebenpflichten zum Betreiben des Franchise-Nehmer-Betriebes konkretisiert. Ebenso werden die vertraglich festgelegten Dienstleistungen und/oder Produkte und insbesondere deren Bezugspflicht dargestellt.

In größeren Systemen wird auf die korrekte Nutzung der angeschlossenen EDV-Systeme (z.B. das verwendete Warenwirtschaftssystem) hingewiesen.

System-Gebühren

Die Gebühren, Berechnungsgrundlage oder Höhe, sowie die Form der Begleichung werden in einem gesonderten Paragraphen dargestellt. Dabei werden alle Arten der erhobenen Gebühren, wie z.B. einmalige Einstiegsgebühr, laufende System-Gebühr sowie die Marketing-Gebühr separat beschrieben.

Überprüfung und Reporting

Damit der Franchisegeber prüfen kann, ob der Franchise-Nehmer die Umsetzung des Franchise-Systems ordnungsgemäß betreibt, werden ihm zu diesem Zweck bestimmte Überprüfungsrechte eingeräumt. Auch auf das Reporting des Franchise-Nehmers, das dem Franchise-Geber die Durchführung von Betriebsvergleichen ermöglicht, wird hingewiesen.

Verschwiegenheitserklärung

Um sicherzustellen, dass keine Interna über das Franchise-System oder über den Franchise-Betrieb an unberechtigte Dritte weitergegeben werden, werden die gegenseitigen Geheimhaltungsverpflichtungen ebenfalls im Franchise-Vertrag geregelt.

Schutzrechte gegenüber dem Franchise-Nehmer

Mit dem Hinweis auf Schutzrechte, die das System vor Angriffen schützen sollen, sowie dem Hinweis auf mögliche Vertragsbußen bei Verstoß gegen die vereinbarten Regelungen nähern wir uns dem Ende des Franchise-Vertrages. Auch Fragen, welche die Haftung des Franchisegebers regeln, finden sich regelmäßig gegen Ende eines Franchise-Vertrages.

Vertragsdauer und Kündigung

Bevor der Gerichtsstand und der Erfüllungsort des Franchise-Vertrages genannt werden, erfolgt die die Festlegung über Beginn und Ende des Franchise-Vertrages, mit dem Hinweis auf besondere Kündigungsmöglichkeiten oder die Folgen bei einer Vertragsbeendigung.

Der Hinweis auf das Widerrufsrecht inklusive des Nachweises der Widerrufsbelehrung haben im Franchisevertrag nichts zu suchen, da sie in einem gesonderten Dokument festzuhalten sind.

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