Autor: FranchisePORTAL-Redaktion
Veröffentlicht am: 13.10.2026
Wer in der Schweiz ein eigenes Franchise-Unternehmen gründet und Mitarbeitende beschäftigt, übernimmt auch Verantwortung für die Einhaltung der arbeitsrechtlichen Vorgaben. Dazu gehören unter anderem Ferienansprüche, Arbeits- und Ruhezeiten sowie der Umgang mit Feiertagen und krankheitsbedingten Abwesenheiten. Gerade beim Aufbau eines neuen Betriebs lohnt es sich deshalb, die entsprechenden Abläufe von Anfang an klar zu regeln.
Im Arbeitsalltag müssen beispielsweise Ferienanträge, Abwesenheiten und Vertretungen koordiniert und nachvollziehbar dokumentiert werden. Klare interne Prozesse helfen dabei, den Überblick zu behalten und personelle Engpässe frühzeitig zu erkennen. Mit zunehmender Teamgröße können dafür auch digitale Lösungen zur Urlaubsplanung sinnvoll sein, über die sich Anträge und Abwesenheiten zentral verwalten lassen.
Wer trägt die Personalverantwortung am Franchise-Standort?
Bevor ein Franchisevertrag unterschrieben und eigene Mitarbeiter eingestellt werden, sollte die rechtliche Rollenverteilung zwischen der Systemzentrale und dem Standortleiter genau geklärt sein.
Die Rolle der Franchisezentrale
Die Zentrale stellt Marke, Know-how, Schulungen und betriebswirtschaftliche Strukturen zur Verfügung. Sie entwickelt Richtlinien sowie Best Practices für das Personalwesen, um den professionellen Betrieb von Anbeginn zu unterstützen. Die Zentrale fungiert jedoch nicht als Arbeitgeberin des Personals vor Ort. Sie übernimmt weder die operative Personalverwaltung am Standort noch unterzeichnet sie die Anstellungsverträge der Mitarbeiter.
Die Verantwortung als Franchisenehmer
Als rechtlich und wirtschaftlich eigenständiger Unternehmer trägt der Franchisenehmer die volle Arbeitgeberverantwortung für das gesamte Personal an seinem Standort. Zu den täglichen Aufgaben gehören:
Die Rekrutierung und Einstellung passender Mitarbeiter
Der rechtssichere Abschluss der Arbeitsverträge nach Schweizer Recht
Die strikte Einhaltung des Arbeitsgesetzes (ArG) und des Obligationenrechts (OR)
Die eigenständige Genehmigung und Verwaltung von Ferien, Absenzen, Überstunden und Krankheitsfällen
Das Risiko der Durchgriffshaftung vermeiden
Die operative Personalführung verbleibt grundsätzlich beim Franchisenehmer. Eine klare Abgrenzung der Verantwortlichkeiten zwischen Franchisezentrale und Standort ist dabei wichtig, um rechtliche Risiken bei der Personalführung zu vermeiden. Ein professionelles Franchisesystem kann hierfür moderne Tools und digitale Prozesse bereitstellen, mit denen die operative Entscheidungsgewalt beim Standortleiter verbleibt und der administrative Aufwand reduziert wird.
Schweizer Arbeitsrecht: Fallstricke bei Ferien und Feiertagen meistern
Als Arbeitgeber müssen die gesetzlichen Rahmenbedingungen im Schweizer Arbeitsrecht im Detail bekannt sein und konsequent eingehalten werden, um Bussen, Unmut im Team oder kostenintensive Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.
Gesetzliche Vorgaben nach dem Obligationenrecht (OR)
Das Schweizer Obligationenrecht gewährt Mitarbeitern grundsätzlich mindestens vier Wochen Ferien pro Dienstjahr (fünf Wochen bis zum vollendeten 20. Altersjahr). Auch wenn diese Regelung simpel klingt, erfordert die Umsetzung im Betrieb genaue Abläufe.
Rechtsaspekt | Regelung nach Schweizer OR | Bedeutung für die Standortführung |
Mindestferienanspruch | 4 Wochen (5 Wochen bis zum vollendeten 20. Altersjahr) | Gesetzlicher Mindestanspruch für Mitarbeiter (Art. 329a OR) |
Ferienkürzung | Unter bestimmten Voraussetzungen möglich | Bei längerer Arbeitsverhinderung kann der Ferienanspruch nach den Voraussetzungen von Art. 329b OR gekürzt werden |
Gewährung von Ferien | Mindestens 2 Wochen müssen zusammenhängen | Die Ferienplanung muss mindestens zwei zusammenhängende Ferienwochen ermöglichen (Art. 329c OR) |
Auszahlung während des Arbeitsverhältnisses | Während des Arbeitsverhältnisses nicht zulässig | Ferien dürfen während des Arbeitsverhältnisses nicht durch Geldleistungen oder andere Vergünstigungen abgegolten werden (Art. 329d OR) |
Quelle: SECO – FAQ zu Ferien
Rechtsgrundlage: Obligationenrecht (OR), Art. 329a–329d – Fedlex
Regionale Besonderheiten und kantonale Feiertage
Sofern ein Franchisenetzwerk über mehrere Kantone hinweg expandiert – oder die Übernahme weiterer Standorte geplant ist –, muss die Vielfalt der kantonalen Feiertage beachtet werden. Während der Bundesfeiertag (1. August) schweizweit den Sonntagen gleichgestellt ist, können die Kantone bis zu acht weitere Feiertage den Sonntagen gleichstellen.
Führt ein Unternehmer beispielsweise Filialen in Zürich, Bern oder St. Gallen, arbeiten die Mitarbeiter an unterschiedlichen Tagen. Ein zentral bereitgestelltes digitales HR-System berücksichtigt diese lokalen Kalender automatisch, sodass Soll-Arbeitszeiten und Abwesenheiten ohne zeitraubende Recherche fehlerfrei berechnet werden.
Herausforderungen bei dezentralen und internationalen Teams
Bei der Arbeit in grenznahen Regionen oder der Einstellung von Grenzpendlern vervielfachen sich die administrativen Anforderungen im Praxisalltag rasch.
Unterschiedliche Arbeitsrechtsregeln im DACH-Raum
Bei Teams, die grenzüberschreitend tätig sind oder aus dem DACH-Raum stammen, unterscheiden sich gesetzliche Urlaubsansprüche, Lohnfortzahlungsregeln im Krankheitsfall und Mutterschutzfristen drastisch. Während in Deutschland das Bundesurlaubsgesetz mindestens 20 Tage bei einer 5-Tage-Woche vorschreibt, greift in der Schweiz strikt das OR. Auch die Handhabung von ärztlichen Zeugnissen unterscheidet sich: In der Schweiz können Arbeitgeber grundsätzlich bereits ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit ein Arztzeugnis verlangen. Viele Arbeitsverträge sehen jedoch ein Arztzeugnis erst ab dem dritten oder vierten Tag vor.
Transparenz schaffen und Zettelwirtschaft beenden
Wer bei der Gründung auf veraltete Papieranträge, E-Mails oder unübersichtliche Messenger-Gruppen setzt, riskiert typische operative Fehler, die direkt den Gewinn schmälern:
- Mangelnde Sichtbarkeit: Schichtleiter sehen nicht rechtzeitig, wer wann abwesend ist.
- Engpässe in der Hochsaison: Zu viele Mitarbeiter nehmen gleichzeitig frei, was zu Unterbesetzung im Verkauf oder Service führt.
- Teure Rückstellungen für Restferien: Sammeln Mitarbeiter über längere Zeit nicht bezogene Ferien an, kann dies finanzielle Verpflichtungen für den Betrieb erhöhen. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann unter bestimmten Voraussetzungen eine finanzielle Abgeltung offener Ferientage erforderlich sein.
Standardisierung von HR-Prozessen als Vorteil im Franchise
Eines der Hauptargumente für den Einstieg in ein etabliertes Franchisenetzwerk ist das Anknüpfen an bereits existierende Strukturen. Ein vorausschauender Franchisegeber unterstützt mit erprobten Tools und digitalen Lösungen für ein strukturiertes Abwesenheitsmanagement.
Vordefinierte digitale Workflows nutzen
Ein gut strukturiertes Franchisenetzwerk stellt erprobte, digitale Prozesse zur Verfügung:
- Automatisierte Freigabepfade: Die Entscheidung über Anträge liegt direkt beim Franchisenehmer oder der lokalen Standortleitung.
- Echtzeit-Sichtbarkeit: Angestellte können ihre verbleibenden Ferientage und den Teamkalender jederzeit selbst einsehen, was zeitraubende Rückfragen im Büro reduziert.
- Schnittstellen zur Lohnbuchhaltung: Absenzen, Krankheitstage und Unfälle werden automatisch aufbereitet und an die Treuhand oder Lohnbuchhaltung übermittelt.
Gesetzliche Ruhezeiten und Vertretungsregeln sichern
Fällt ein Mitarbeiter kurzfristig aus, muss rasch Ersatz gefunden werden, ohne die gesetzlichen Ruhezeitbestimmungen nach dem Schweizer Arbeitsgesetz (ArG Art. 15a) zu verletzen. Gesetzlich vorgeschrieben sind mindestens 11 aufeinanderfolgende Stunden tägliche Ruhezeit. Digitale Tools können dabei unterstützen, verfügbare und qualifizierte Kollegen schnell zu identifizieren, sodass die Einsatzplanung auch bei spontanen Krankheitsfällen erleichtert wird.
Fazit
Das Management von Arbeitszeiten und Absenzen ist ein entscheidender Baustein für den dauerhaften Erfolg als Franchisenehmer. Wer von Beginn an auf standardisierte, digitale HR-Prozesse setzt, schützt sich vor rechtlichen Fallstricken, vermeidet Personalausfälle und behält den Fokus auf den Ausbau des eigenen Standorts sowie die Zufriedenheit der Kunden.
Foto von Vladislav Smigelski auf Unsplash