Ein Schaden ist schnell passiert – wie verhalte ich mich richtig?

Was ist zu tun, wenn ein Versicherungsschaden eintritt? Sie können wesentlich dazu beitragen, dass die Abwicklung durch die Versicherung ohne Probleme verläuft und der Schaden schnell reguliert wird. Deshalb möchte Ihnen hier gern einen Überblick über das richtige Verhalten im Schadenfall geben.

Ein Schaden ist schnell passiert – wie verhalte ich mich richtig?

Die richtige Vorgehensweise für eine schnelle und reibungslose Abwicklung mit der Versicherung

Sie kommen morgens in Ihren Laden und stehen knietief im Wasser, weil es einen Rohrbruch gegeben hat. Nach einem Gewitter ist Ihre EDV-Anlage leider defekt. Ein Kunde stolpert über Ware, die Ihr Mitarbeiter noch nicht in das Regal eingeräumt hat, oder Ihr Mitarbeiter hat einen Unfall mit dem Firmenwagen.

Was ist zu tun, wenn ein Versicherungsschaden eintritt? Sie können wesentlich dazu beitragen, dass die Abwicklung durch die Versicherung ohne Probleme verläuft und der Schaden schnell reguliert wird. Deshalb möchte Ihnen hier gern einen Überblick über das richtige Verhalten im Schadenfall geben. Um Sie dabei zu unterstützen, haben wir außerdem Checklisten für Betriebshaftpflicht-, Sach- und Kfz-Schäden entwickelt.

Diese Listen sind als Hilfsmittel gedacht, damit im Eifer des Gefechts nichts Wesentliches vergessen oder falsch gemacht wird. Zumal es einige Pflichten gegenüber dem Versicherer gibt, die unbedingt zu erfüllen sind. Auch kann die richtige Reihenfolge für die zügige Regulierung entscheidend sein.

Durch Weitergabe an Ihre Mitarbeiter stellen Sie außerdem sicher, dass auch diese keine Fehler machen und wissen, wie sie vorzugehen haben.

Probleme bei der Abwicklung eines Schadens können sowohl für Ihren Franchise-Geber, als auch für Sie selbst als Unternehmer zu einer existenziellen Bedrohung werden.

 

 

So gibt es bei Haftpflicht-Schäden, die vom Betrieb gegenüber dritten verursacht werden, keine gesetzlichen Haftungsgrenzen. Der Unternehmer haftet mit seinem aktuellen und zukünftigen Vermögen. So z.B. auch in einem Millionenschaden.

Ist außerdem ein Schaden für den Versicherer nicht nachvollziehbar, weil z.B. defekte Teile entsorgt wurden und keine ausreichende Dokumentierung des Schadens (Fotos) erfolgt ist, so braucht der Versicherer nicht zu zahlen. Der Schadenverursacher haftet unter Umständen jedoch trotzdem und Sie müssen dann selbst für den Schaden aufkommen.

Bei Sach-Schäden sind aussagekräftige Schadenfotos sehr hilfreich für eine schnelle Regulierung, da die Versicherung dann häufig auf den Besuch eines Sachverständigen oder Schadenregulierers verzichtet. So kann wertvolle Zeit gespart werden und die Zahlung schneller erfolgen.

Damit bei einem Kfz-Schaden an der Unfallstelle von Anfang an die richtigen Schritte eingeleitet werden können, gibt es ebenfalls einiges zu beachten. So ist es z.B. wichtig, an der Unfallstelle die Personalien mit dem Unfallgegner auszutauschen, gegebenenfalls Beweise zu sichern und Fotos von der Unfallstelle und dem Schaden zu fertigen. Ein Unfallprotokoll mit Unfallskizze und das Notieren von Zeugen können Ihnen später dabei helfen, die Schuldfrage zu klären. Hatten Sie einen Zusammenstoß mit einem Wildtier, sollten Sie die Polizei anrufen, damit der Förster benachrichtigt wird und Sie später eine Wildschadenbescheinigung für Ihre Versicherung bekommen.

Unsere Checkliste für das Verhalten im Kfz-Schadenfall sollte zusammen mit den Unterlagen der Kfz-Versicherung (Service-/ Help-Card etc. genannt) am Besten im Fahrzeug bereitliegen. So können Sie dann auch sicher sein, dass sich andere Fahrer, z.B. Ihre Mitarbeiter, richtig verhalten, wenn sie plötzlich in einen Unfall verwickelt sind. Ein Kfz-Unfallbericht macht das Unfallset komplett.

Ihre Pflichten gegenüber der Versicherung im Falle eines Schadens

Wichtig zu wissen: Aus Ihrem Versicherungsvertrag ergeben sich für Sie – nicht nur im Schadenfall – verschiedene Pflichten, sogenannte Obliegenheiten. Sollten diese nicht erfüllt werden, kann es zu Abzügen bei der Regulierung, bis hin zur Nichtzahlung kommen.

Die wichtigsten Obliegenheiten aus dem Bereich Schaden haben wir hier für Sie zusammengefasst:

  • Die unverzügliche Schadenmeldung bei der Versicherung, ggf. auch mündlich oder telefonisch.
  • Der Versicherer muss außerdem die Möglichkeit haben, den Schaden nachzuvollziehen. Wichtig ist also eine ausreichende Dokumentation durch Fotos etc. bzw. die Möglichkeit einer Besichtigung durch einen Sachverständigen oder Schadenregulierer. Also sprechen Sie im Zweifel zuerst mit der Versicherung, bevor Sie den Schaden komplett beseitigen.
  • Im Falle einer strafbaren Handlung, die mit dem Schaden zusammenhängt (z.B. Einbruchdiebstahl) muss außerdem zusätzlich eine Meldung bei der Polizei erfolgen.

Durch Schadenminderung Kürzungen bei der Regulierung vermeiden

Da es im Falle eines Versicherungsschadens generell für den Geschädigten eine Schadenminderungspflicht gibt, muss der Schaden immer so gering wie möglich gehalten werden. Sonst kann es zu Kürzungen bei der Regulierung kommen.

Bei einem Sachschaden an Ihrer Einrichtung oder Ihrem Gebäude, wie z.B. einem Rohrbruch, sollten Sie das Wasser abstellen und schnellstmöglich die Trocknung veranlassen. Oder nach einem Einbruch die Notreparatur der Tür, des Fensters, um ein weiteres Eindringen von außen zu verhindern.

Bei einem Einbruchschaden sind Sie dazu verpflichtet, eine detaillierte Liste (Stehlgutliste) an die Polizei zu geben, damit gegebenenfalls die Gegenstände wieder aufgefunden werden können.

Schlussendlich haben Sie die Verpflichtung der Versicherung unverzüglich alle Informationen zukommen zu lassen, die zur Feststellung und zum Schadeneintritt benötigt werden. Das heißt, dass Sie den Schaden entsprechend belegen müssen.

Dies gilt natürlich auch, wenn Sie jemanden geschädigt haben. Der Anspruchsteller muss sich ebenfalls an die Vorgaben der Versicherung halten. Er ist ebenfalls zur Schadenminderung verpflichtet.

Tipp: Generell sollte im Falle eines Schadens die Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Ansprechpartner vom Versicherungs-Außendienst schnellstmöglich erfolgen. 

 

Fazit

Ihr Versicherungsbetreuer kann entscheidend zur reibungslosen Schadenabwicklung beitragen. Erste Fragen zum Versicherungsschutz und zur Deckung – „Bin ich dagegen versichert? Habe ich eine Selbstbeteiligung?“ – können Sie so schnell und unbürokratisch klären und die weitere Vorgehensweise absprechen. Auch die Einleitung von Sofortmaßnahmen kann, vom Außendienst unterstützt, kurzfristig erfolgen, wie die Beauftragung eines Sachverständigen, Schadenregulierers, Sanierungs- oder Trocknungsunternehmens.

Später bei der Schilderung des Schadens und dem Ausfüllen von Formularen kann der Außendienst Sie zudem unterstützen und dabei helfen, Fehler zu vermeiden. Er kann als Bindeglied zwischen Ihnen und der Versicherung fungieren und die Schadenabwicklung koordinieren. Insbesondere, wenn bei einem Schadenereignis mehrere Versicherungen betroffen sind, wie z.B. bei einem Wasserrohrbruch die Gebäude- und die Inhaltsversicherung, ist dies sehr vorteilhaft für Sie.

Die verschiedenen Checklisten sowie die Stehlgutliste und der Kfz-Unfallbericht können kostenlos auf unserer Unternehmenswebsite www.cyris-amv.de unter dem Punkt „Service/ Downloads“ heruntergeladen werden.

Für weitere Fragen im gesamten Bereich der Versicherungen und Finanzdienstleitungen für Franchise-Unternehmen stehe ich Ihnen – nicht nur im Schadenfall – jederzeit gern zur Verfügung.

Bildquelle @pixabay / skeeze 




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