Autor: FranchisePORTAL-Redaktion
Veröffentlicht am: 03.06.2020
Was ist unter einem Kleinunternehmen zu verstehen?
Definition: Unter Kleinunternehmen versteht man kleine und mittelgroße Unternehmen, abgekürzt KMU (in Österreich: KMB für Klein- und Mittelbetriebe). Für die Bezeichnung als Kleinunternehmen werden Obergrenzen an Mitarbeitern, Umsätzen oder Bilanzsummen herangezogen. Kleinunternehmen können Kleingewerbetreibende, Personen- oder Kapitalgesellschaften sein, die Einordnung gilt unabhängig von der Gesellschaftsform.
Beispiele typischer Kleinunternehmen
Unter den Kleinunternehmen findet man besonders häufig:
- Existenzgründer bzw. Start-up-Unternehmen
- Familienbetriebe
- Freiberufler
- Franchisenehmer oder sonstige Lizenznehmer mit Betrieben, die wenig Startkapital benötigen oder nebenberuflich gegründet werden können
Kleine oder im Nebenerwerb geführte Betriebe können in Deutschland die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, um ihre Rechnungen ohne Umsatzsteuer zu erstellen.
Selbstständige, die nicht freiberuflich tätig sind, müssen ihr Gewerbe beim Gewerbeamt anmelden. Es ist empfehlenswert, die Art der angemeldeten Tätigkeit relativ weit zu fassen, um späteren Änderungen zu vermeiden. Das Gewerbeamt leitet alle relevanten Daten an das Finanzamt, die Industrie- und Handelskammer sowie die Berufsgenossenschaft zwecks Unfallversicherung weiter. In diesem Zusammenhang sollten Selbstständige prüfen, ob zusätzlicher Versicherungsschutz benötigt wird oder alle betrieblichen und beruflichen Risiken bereits abgedeckt sind.
Gewerbetreibende werden automatisch Mitglieder der IHK und müssen entsprechende Beiträge entrichten. Solange bestimmte Gewinnmindestgrenzen unterschritten werden, ist die Mitgliedschaft noch kostenfrei.
Für die Gewerbeausübung sollte eine geeignete Rechtsform gewählt werden, mit der die Haftungsrisiken begrenzt und finanzielle Handlungsspielräume eröffnet werden. Für Einzelunternehmer – beispielsweise den eingetragenen Kaufmann gelten besondere Buchführungs- bzw. Publizitätspflichten.
Weitere Definitionen: Wer ist Kleinunternehmer?
Die Europäische Union klassifiziert Betriebe unter 10 Mitarbeitern als Kleinstunternehmen, unter 50 Mitarbeitern als Kleine Unternehmen und unter 250 Mitarbeitern als Mittlere Unternehmen. Neben der Beschäftigtenzahl gelten auch Umsatzerlöse oder Bilanzsummen als Eingrenzung (z.B. bei Kleinstunternehmen unter 2 Mio.). Etwas abweichende Klassifikationen nehmen Statistik Austria sowie das Institut für Mittelstandsforschung IfM in Bonn vor. So zählt das IfB zu den Mittleren Unternehmen die Firmen mit bis zu 499 Mitarbeitern.
In der Europäischen Union sind rund 99% aller Unternehmen laut EU-Definition KMU. In Deutschland liegt ihr Anteil laut IfB bei 99,6% aller umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen mit knapp 60% aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Sie erwirtschaften über ein Drittel aller nationalen Umsätze. In Österreich liegt der Anteil der KMU (bzw. KMB) an den Betrieben ebenfalls bei 99,6%, allerdings erwirtschaften sie hier sogar etwa 65% aller Umsätze (Quelle: Statistik Austria 2014). In der Schweiz liegt der Anteil aller Betriebe unter 10 Mitarbeitern bei über 92%, wohingegen nur 0,3% aller Unternehmen mehr als 250 Mitarbeiter beschäftigen (Quelle: Schweizer KMU – Eine Analyse der aktuellsten Zahlen – Ausgabe 2016, Universität St.Gallen, 2016).
- Siehe auch das folgende Erklärvideo "Was ist ein Kleinunternehmer?"
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