Autor: FranchisePORTAL-Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 06.04.2018
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Häufig hört man in der Radio-Werbung von Franchise-Systemen mit Aktionspreisen oder Sonderangeboten Sätze wie „nur bei allen teilnehmenden Partnern“ … Wie erklärt sich dies?
Ein Franchise-Geber hat nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, etwa bei Markenartikeln und zeitlich begrenzten Aktionsangeboten, dem Franchise-Nehmer unverbindliche Preisempfehlungen vorzugeben. Ansonsten gilt das so genannte Preisbindungsverbot der zweiten Hand, welches dem Franchise-Geber verbietet, auf die Preisgestaltung eines selbstständigen Franchise-Nehmers Einfluss zu nehmen oder Preisempfehlungen direkt oder indirekt durchzusetzen.
Da das Preisbindungsverbot der zweiten Hand ohne Einschränkung auch für Franchise-Systeme gilt, sind erst recht Sanktionen des Franchise-Gebers zur Durchsetzung einer einheitlichen Preisgestaltung innerhalb des Systems unzulässig. Dagegen sind bloße Kalkulationshilfen des Franchise-Gebers oder die Weitergabe von Empfehlungen anderer Franchise-Nehmer zur Erleichterung der Geschäftstätigkeit erlaubt. Auch kann der Franchise-Geber bestimmen, dass Vertragsprodukte nicht verschleudert oder zu deutlich überhöhten Preisen angeboten werden dürfen.