Autor: FranchisePORTAL-Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 19.12.2017
Geschäftsführung heißt, ein Unternehmen zu leiten und verantwortlich zu führen. Sprich, Entscheidungen zu treffen und Mitarbeiter anzuleiten. Es verlangt nicht nur klare Ziele, Visionen und Durchsetzungsfähigkeit, sondern auch Fingerspitzengefühl im Umgang und Kontakt mit Menschen. In Zeiten des steigenden Wettbewerbs sind motivierte, effiziente Teams ein Wettbewerbsvorteil.
Vorab noch ein Wort zur Definition des Begriffes Geschäftsführer: Umgangssprachlich hat sich der Terminus Geschäftsführer allgemein für Unternehmensleiter eingebürgert. Oft wird der Begriff im Sinne einer Tätigkeitsbeschreibung benutzt. Dabei ist Geschäftsführer keine geschützte Berufsbezeichnung wie etwa Bäckermeister. Doch es ist ein Rechtsbegriff – ähnlich wie Vorstand – und gilt offiziell nur in bestimmten Arten von Unternehmen als Gesellschaften. Mehr dazu unter „Geschäftsführung in verschiedenen Rechtsformen“.
Was bedeutet Geschäftsführung?
Die Geschäftsführung ist die Leitung einer Gesellschaft in Person eines oder mehrerer Geschäftsführer. Die Geschäftsführer tragen die Verantwortung für die Firma und ihre Mitarbeiter. Dies geschieht mittels zweierlei Kompetenzen, die im deutschen GmbH-Recht als Geschäftsführungsbefugnis und Vertretungsmacht definiert werden.
Die Geschäftsführungsbefugnis ermöglicht es, die internen geschäftlichen Entscheidungen zu treffen und den Mitarbeitern die Weisungen zu geben. Mit der Vertretungsmacht vertritt der Geschäftsführer das Unternehmen nach außen, beispielsweise im Kundenverkehr, unter Partnern oder bei Verhandlungen.
Geschäftsführung in unterschiedlichen Rechtsformen
In einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) haben alle Gesellschafter das gleiche Recht zur Vertretung und gemeinsamen Geschäftsführung. Anders in einer Kommanditgesellschaft (KG): Hier führen nur die Komplementäre die Geschäfte in ihrer Funktion als persönlich haftende Gesellschafter. In einer Aktiengesellschaft (AG) in Deutschland wird die Geschäftsführung durch den Vorstand oder Vorstandsvorsitzenden ausgeführt, der wiederum vom Aufsichtsrat gewählt wird. Genossenschaften werden ebenfalls durch gewählte Vorstände geführt und vertreten.
In Deutschland kann eine GmbH oder Unternehmergemeinschaft (UG, auch Mini-GbmH genannt) durch einen oder mehrere Geschäftsführer geleitet werden. Es muss sich dabei nicht zwangsläufig um den oder die Gründer oder Gesellschafter handeln. Mehr dazu unter „Wer übernimmt die Geschäftsführung bei einer GmbH?“.
Worauf muss ich bei der Unternehmensführung achten?
Bei der Darstellung erfolgreicher Unternehmensführer herrscht in der Öffentlichkeit noch das Bild des einsamen Entscheiders vor: Der Chef und Gründer hat sein Unternehmen durch seine Genialität und Weitsicht fast im Alleingang zur Blüte geführt. Dieses Rollenverständnis ist ein Relikt aus Nachkriegszeit und Wirtschaftswunder. Einer Epoche, die von gesellschaftlicher Stabilität und kontinuierlichem Wachstum der Wirtschaft geprägt war. Doch hat sich dieses deutsche „Chef-Bild“ bis in unsere Zeit hinüber gerettet. (Wohingegen in der Schweiz schon seit langem ein kooperativerer Führungsstil gepflegt wird).
Heute jedoch überfordert das sich rasant verändernde, immer komplexer werdende Unternehmens-Umfeld die Unternehmer alten Schlages. Wichtige Stichworte sind Globalisierung, Wettbewerb, Digitalisierung und Industrie 4.0: Um den permanenten Anpassungsprozess zu bewältigen und die zunehmende Überflutung an Informationen zu managen, sorgen moderne Unternehmer für qualifizierte, projektorientierte Teams. Ihre Führungsstärke äußert sich in der Fähigkeit, ihre Mitarbeiter für eine erstrebenswerte Vision und gemeinsame Werte zu begeistern sowie für deren produktive Zusammenarbeit zu sorgen. Dafür sind vor allem geistige Flexibilität, Einfühlungsvermögen und kommunikative Fähigkeiten erforderlich. Stichwort: Sozialkompetenz und Teamfähigkeit.
Mitarbeiter zu führen heißt vor allem, sie zu motivieren. Wer Befehle erteilt, erntet Dienst nach Vorschrift. Zur Motivation zählt, die Hilfe und Meinung der Mitarbeiter nicht nur zu respektieren, sondern sie auch zu würdigen und – wo es der Geschäftsbetrieb ermöglicht – zu erfragen. Wenn sich die Mitarbeiter in die Entscheidungen des Unternehmens eingebunden fühlen, sind sie leistungsbereiter und arbeiten im Allgemeinen effizienter.
Was im Geschäftsalltag allzu oft vergessen wird, ist, sich zu bedanken. Gute Leistungen von Mitarbeitern sollten ehrlich honoriert werden. Es zählt zur Qualität einer Geschäftsführung, die richtige Balance zu finden zwischen inflationärem und übertriebenem Dank als Selbstzweck und der als ehrlich wahrgenommenen Belohnung. Auch der richtige Umgang mit unabsichtlichem Fehlverhalten von Mitarbeitern gehört zum Einmaleins der Führungsfähigkeit. Chefs wie Mitarbeiter müssen aus Fehlern lernen können – und dürfen. Impulse und Informationen zum Umgang mit Mitarbeitern geben Coachings und Management-Trainingskurse.
Nicht bei jeder Existenzgründung werden sofort Mitarbeiter eingestellt. Doch auch für Einzel- und Kleinstunternehmer zahlt sich Führungsfähigkeit aus. Entscheidend für ihren unternehmerischen Erfolg ist es, dass sie sich aktiv in Netzwerke einbringen und gezielt um Synergien bemühen. In Franchise-Systemen beispielsweise werden Teamplayer als Unternehmer-Persönlichkeiten gesucht.
Wer übernimmt die Geschäftsführung bei einer GmbH?
Bei einer GmbH hat der Geschäftsführer die Leitung des Unternehmens inne. Der Geschäftsführer muss weder der Gründer noch Gesellschafter sein. Zur Geschäftsführung kann auch ein Angestellter berufen werden. Bei einer Existenzgründung handelt es sich jedoch in der Regel bei der Gründerperson und dem Geschäftsführer um ein und dieselbe Person.
Sofern es mehrere Gesellschafter gibt, wird er von der Gesellschafterversammlung berufen. Es ist aber auch möglich, dass mehrere Geschäftsführer gemeinsam das Unternehmen managen – zum Beispiel als Geschäftsführer Marketing und Geschäftsführer Finanzen. Die oft im Zusammenhang mit Unternehmensführung genannte Position CEO (Central Executive Officer) kann jedoch stets nur von einer Person wahrgenommen werden. Ein CEO ist alleiniger bzw. oberster Chef.
Der Geschäftsführer oder CEO muss kein Gesellschafter sein. Er kann auch angestellt werden und den Posten des Geschäftsführers übernehmen. Bei einer Existenzgründung ist es aber die Regel, dass der Gründer selbst auch der Geschäftsführer und häufig auch der alleinige Gesellschafter in Personalunion ist.
Geschäftsführer einer GmbH sind namentlich ins Handelsregister einzutragen. Ihre Vergütung heißt Geschäftsführergehalt. Sie sollte bei der Existenzgründung in die Unternehmensfinanzierung einkalkuliert werden. Viele Gründer und Geschäftsführer vernachlässigen diesen Posten: Sie nehmen zu niedrige Kredite für ihre eigene Lebenshaltung auf und geraten in Liquiditätsschwierigkeiten.
Besonderheiten der Geschäftsführung im Franchising
Im Franchising gilt es zu beachten, dass ein Geschäftsführer nicht alle unternehmerischen Entscheidungen frei und alleine treffen kann. Franchisenehmer sind zwar wirtschaftlich unabhängig. Doch sie müssen sich im Rahmen der Vereinbarungen des Franchisevertrages strikt an die Regeln zu Markenauftritt, Corporate Design sowie Produktion und Erbringung der Dienstleistung halten. Umgekehrt ist der Geschäftsführer eines Franchisegeber-Unternehmens nicht weisungsbefugt gegenüber den Mitarbeitern seiner Franchisenehmer.
Ein Vorteil in Franchise-Netzwerken ist die Möglichkeit der Vertretung durch einen sogenannten Springer. Erkrankt ein Franchisenehmer und ist sein Unternehmen führungslos, kann Hilfe in Form von der Vertretung durch einen Partner im Netzwerk organisiert werden.