Was sind die Pflichten des Franchisegebers? (Definition)

Da Franchising auf dem Prinzip der Partnerschaft beruht, haben sowohl Franchisegeber als auch Franchisenehmer bestimmte Pflichten zu erfüllen. Die Pflichten des Franchisegebers lassen sich in drei Bereiche unterteilen: vorvertragliche Pflichten, vertragliche Pflichten und nachvertragliche Pflichten.

Was sind die Pflichten des Franchisegebers? (Definition)

 Welche Pflichten hat der Franchisegeber?

Begriffserläuterung: Da Franchising auf dem Prinzip der Partnerschaft beruht, haben sowohl Franchisegeber als auch Franchisenehmer bestimmte Pflichten zu erfüllen. Die Pflichten des Franchisegebers lassen sich in drei Bereiche unterteilen:

  • vorvertragliche Pflichten, 
  • vertragliche Pflichten 
  • und nachvertragliche Pflichten.

Die Pflichten des Franchisegebers gegenüber dem Franchisenehmer ergeben sich nicht nur aus dem Franchise-Vertrag, sondern auch aus den gesetzlichen Regelungen, die für Franchising relevant sind. Da es im deutschsprachigen Raum kein spezielles Franchiserecht gibt, ergeben sich nicht selten auch aus Gerichtsurteilen neue Pflichten für Franchisegeber.

Die vorvertragliche Aufklärungspflicht

Von besonderer Bedeutung für beide Parteien – Franchisegeber und -nehmer – ist die vorvertragliche Aufklärungspflicht. Mit der vorvertraglichen Aufklärungspflicht ist der Franchisegeber gehalten, den potenziellen Franchisepartner umfassend über die bevorstehende Partnerschaft zu informieren. Dazu zählen laut DFV auch „die Offenlegung und Erläuterung der Erfolgsaussichten der Konzeption“, die „Angabe von wahrheitsgemäßen Zahlen“ und „Informationen über den voraussichtlichen Arbeits- und Kapitaleinsatz des Franchisenehmers“.

Auch zur Erbringung der im Franchisevertrag genannten Leistungen der Systemzentrale ist der Franchisegeber gegenüber dem Franchisenehmer verpflichtet. Dazu können zum Beispiel unterstützende Leistungen in den Bereichen

  • Buchhaltung,
  • Marketing,
  • Ladengestaltung
  • oder Aus- und Weiterbildung zählen.

Selbstverständlich gehören dazu auch grundlegende Leistungen, die für den Aufbau des Franchisebetriebes zwingend erforderlich sind, also zum Beispiel die Übertragung von betriebsrelevantem Know-how, die Einräumung der Nutzungsrechte und von Schutzrechten oder die Belieferung mit Waren.

Weiterführende Informationen zum Franchising 

Lesen Sie dazu auch die kompakte Themenübersicht 'Franchise – ein kooperatives Vertriebsmodell für Waren und Dienstleistungen' im Ratgeber unseres Schwesterportals.

Videos zu den Pflichten von Franchisegebern gegenüber Partnern:




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