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für Gründungs-Interessierte
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Was bedeutet Firmenaufbau? (Definition)

Was ist unter einem Firmenaufbau zu verstehen?

Begriffserläuterung: Ein Firmenaufbau erfordert im Regelfall hohe finanzielle Aufwendungen. Denn kein Gründer kann erwarten, dass die Kunden vor seiner Tür schon bei der Eröffnung Schlange stehen und all ihre Rechnungen im Voraus begleichen. Es kann Monate, sogar Jahre des Aufbaus dauern, bis ein Unternehmen Rendite abwirft. Eine Alternative zum hohen finanziellen Aufwand bieten Franchise- oder Lizenzsysteme mit wenig Kapitaleinsatz oder nebenberufliche Existenzgründungen.

Firmenaufbau mit Investitions- und Betriebsmittelkrediten

Beim Firmenaufbau muss in den meisten Fällen das Anlagevermögen mit Maschinen, Geräten oder Immobilien finanziert werden. Genauso gilt es, das Umlaufvermögen zu sichern, das unter anderem aus Wareneinkauf, Löhnen und laufenden Kosten besteht. Das Anlagevermögen wird im Allgemeinen über Investitionskredite bereitgestellt. Beim Umlaufvermögen kommen die kurzfristiger bereitzustellenden Betriebsmittelkredite zum Tragen. Meist verlangen die Kreditgeber für die Finanzierung Eigenkapital als Sicherheit. Die Regel-Forderung sind 15 bis 20 Prozent. Dabei können die eigenen Reserven durch Fördermittel aufgestockt werden.

Firmenaufbau eines Franchisenehmers

Ein Firmenaufbau im Franchising kann ohne eigene Geschäftsidee erfolgen: Ein zukünftiger Franchise-Unternehmer „mietet“ sich das Geschäftsmodell samt Corporate Identity gegen Gebühr und setzt es in einem geschützten Vertriebsgebiet exklusiv um. Informationen, welche Franchise-Systeme sich anbieten und Partner suchen, findet der Existenzgründer unter anderem auf Franchisemessen, Gründertagen oder der Virtuellen Messe auf FranchisePORTAL. Schon nach der Kontaktaufnahme und bei den ersten Gesprächen zwischen dem zukünftigen Franchise-Geber und Franchise-Nehmer vorvertragliche Auskunftspflicht, wie in diesem Video beschrieben.

Hat sich der Gründer in spe für ein System entschieden, dem er sich anschließen möchte, unterzeichnet er einen Franchisevertrag. Da ein Franchise-Geber, der um Partner wirbt, allerdings nicht neutral und unparteiisch ist, sollte der zukünftige Franchisenehmer einen Berater konsultieren, der das System und seine Kennzahlen bewerten und den Vertrag juristisch prüfen kann. Gibt der Berater grünes Licht, kann der Gründer mit dem Firmenaufbau beginnen. Das heißt, er erstellt einen Businessplan (Geschäftsplan), führt die Finanzierungsverhandlungen, lässt sich schulen und einweisen, richtet seinen Standort ein und rekrutiert gegebenenfalls Mitarbeiter. Gemeinsam mit dem Franchise-Geber führt er erste Marketingmaßnahmen an seinem Standort durch und eröffnet schließlich sein Geschäft.

Der Businessplan ist unerlässlich für einen Firmenaufbau. Er dient als „Bewerbungsgrundlage“ für Kreditverhandlungen mit den Geldgebern. In diesem Plan werden die geschäftliche Idee, das Alleinstellungsmerkmal, die Zielsetzung sowie Marktanalysen, Marketingpläne und ein schlüssiger Finanzierungsplan dargelegt. Bei der Gründung von Franchisenehmer-Betrieben steuert der Franchisegeber in den meisten Fällen wichtige Inhalte des Businessplanes bei.

Firmenaufbau eines Franchisegebers

Anders verläuft der Firmenaufbau eines Franchisegebers. Das Ziel lautet hier, das Unternehmen über Franchisepartner expandieren zu lassen und es von einem Einzelunternehmen in einen Franchise-Geber-Betrieb umzuwandeln. In aller Regel konzentriert sich der Betrieb auf ein spezielles Produkt oder eine bestimmte Dienstleistung mit Alleinstellungsmerkmal und standardisiert die Arbeitsprozesse, um Partner schulen und einarbeiten zu können. Aus dem Einzelbetrieb wird dabei zumeist ein sogenannter Pilotbetrieb zu Vorbild- und Schulungszwecken. Danach gilt es, eine Systemzentrale aufzubauen, Vertriebsgebiete anhand von Standortfaktoren festzulegen und erste Franchisepartner zu suchen. Wichtig ist die ist die zentrale Entwicklung unterstützender Maßnahmen, um die Franchisenehmer u.a. von administrativen Tätigkeiten zu entlasten (siehe Arbeitsteilung im Franchising).

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