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für Franchise-Interessierte

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Ihre Abfindung: Sprungbrett in die Selbstständigkeit

Ist man in einer leitenden Position in einem Unternehmen erfolgreich tätig – vielleicht in der zweiten Führungsebene –, können Veränderungen beim Arbeitgeber durch Geschäftsführungs-, Gesellschafter- oder Unternehmensphilosophiewechsel etc. dazu führen, dass man gezwungen wird, neue Wege zu gehen. Spätestens dann denkt man über seinen weiteren beruflichen Lebensweg nach. Sollte bei Verlassen des alten Arbeitgebers eine Abfindung winken, werden unternehmerisch denkende Menschen, die etwas bewegen wollen, eventuell eine Selbstständigkeit in Betracht ziehen, da mit der Abfindung Startkapital vorhanden ist. Dabei wägt die Person ab, ob sie wieder in ein Anstellungsverhältnis treten möchte oder doch ihr eigener Chef mit allen Chancen und Risiken sein möchte. Die Gründung des eigenen Unternehmens ist kein Teufelszeug, sondern frei nach Charles Dickens „hat auch eine schwere Tür nur einen kleinen Schlüssel nötig“.

Dabei ist je nach Unternehmertyp abzuwägen, ob man allein die große Fahrt in die Selbstständigkeit aufnehmen möchte oder mithilfe eines starken Partners, der beim Navigieren hilfreich zur Seite steht. Nachfolgend wird kurz auf vier Gründungsmöglichkeiten inner- und außerhalb eines Franchise-Systems eingegangen.

Die Vor- und Nachteile der Investition der Abfindung...

 

...in eine Franchise-Gründung

Sollte sich der Existenzgründer dazu entschlossen haben, sich mithilfe eines Partners selbstständig zu machen, hat er im Vorfeld zu bedenken, dass die unternehmerischen Entscheidungen nicht so frei getroffen werden können, wie bei der nachfolgend dargestellten traditionellen Unternehmensgründung. Da in der Regel ein Franchise-System über Jahre am Markt eingeführt und gewachsen ist sowie von dem Franchise-Geber regelmäßig weiterentwickelt wird, beinhaltet die Einbettung des Existenzgründers in ein Franchise-System Vorteile für seine Selbstständigkeit.

Was ist eigentlich Franchise im Geschäftsleben?

Franchise ist ein vertikal-kooperatives Vertriebssystem rechtlich selbstständiger Unternehmer auf Basis eines Dauerschuldverhältnisses.

Dieses System agiert am Markt einheitlich unter der Marke und dem Namen des Franchise-Gebers. Der Franchise-Geber muss wesentliches Know-how an die Franchise-Nehmer geben. Das Leistungspaket des Franchise-Gebers umfasst die Bereitstellung des Betriebsführungs-Systems bzw. des Konzeptes und den kontinuierlichen Transfer von Betriebsführungs-Knowhow. Der Franchise-Nehmer entrichtet als Gegenleistung ein Entgelt. Die systemkonforme Betriebsführung durch den Franchise-Nehmer wird mit einem Weisungs- und Kontrollsystem durch den Franchise-Geber sichergestellt. Der Franchise-Nehmer handelt im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.

Vertikal-kooperatives Vertriebskonzept heißt, der Franchise-Geber stellt dem Franchise-Nehmer von „oben“ etwas zur Verfügung und gibt ihm etwas vor. Der Franchise-Geber gibt dem zukünftig selbstständigen Unternehmer, dem Franchise-Nehmer, eine Marke, ein Produkt und/oder eine Dienstleistung, die bereits am Markt erprobt sind. Im gleichen Zuge bestimmt der Franchise-Geber jedoch auch, wie und mit welchen Instrumenten der Franchise-Nehmer in seinem Markt künftig tätig ist (Marketing). Der Franchise-Geber stellt also permanent sein Wissen aufgrund der Reaktion des Marktes und der Zielgruppe für den Franchise-Nehmer zur Verfügung. Des Weiteren erhält er erprobte Anweisungen zur Betriebsführung durch Schulungen und durch das Franchise-Handbuch in einer kontinuierlichen Art und Weise. Auch hier lässt sich wieder erkennen, dass der Franchise-Nehmer auf der einen Seite etwas erhält, was ihm das tägliche Führen seines Unternehmens vereinfacht. Bei einem nicht selbst produzierenden Franchise-System, darf der Franchise-Nehmer 20 % seiner Umsätze mit Diversifikations-Produkten führen, bei selbstproduzierenden Produkten unter eigener Marke, darf eine 100 % Produktbindung ausgesprochen werden (aber an dieser Seite wird er in seinem Handeln eingeschränkt).

Ferner muss auch das Wort „Dauerschuldverhältnis auf Gegenseitigkeit reflektiert“ werden. Die meisten Franchise-Geber verpflichten den Franchise-Nehmer während der gesamten Franchise-Vertragslaufzeit eine sogenannte Franchise-Gebühr zu zahlen. Meist wird hierbei ein Prozentsatz von 5 % bis 8 % auf den Netto-Außenumsatz berechnet. An dieser Stelle sei noch die Einstiegsgebühr von durchschnittlich rund 14 Tsd. Euro (von 0 Euro bis 55 Tsd. Euro, DFV F&C-Studie Nr. 19) genannt. Doch damit noch nicht genug: Die oben aufgeführte Betriebsführung wird durch ein Weisungs- und Kontrollsystem vom Franchise-Geber überprüft. Da nur 12 % (DFV F&C Studie Nr. 19) der Existenzgründungen mithilfe eines Franchise-Systems nach zwei Jahren scheitern bzw. 24 % (KfW Gründungsmonitor 2014) der Gründer ohne Franchise-System, hat sich in der Praxis herausgestellt, dass die Chancen einer nachhaltigen Existenzgründung mithilfe eines erprobten Franchise-Systems doppelt so hoch sind, wie bei einer Gründung im Alleingang.

Laut dem Deutschen Franchiseverband e.V. (DFV) lag das Umsatzvolumen innerhalb der Franchise-Branche in 2017 bei über 112 Mrd. Euro, was einem Umsatzwachstum von 8 % zum Vorjahr entspricht (Durchschnittsumsatzwachstum 2012 bis 2017 5,2 %; DFV Franchisestatistik 2017). Keine andere Vertriebsform kann dieses Ergebnis toppen. Jeder Gründer sollte für sich entscheiden, welches Franchise-System zu seinen persönlichen Fähigkeiten und zu seinen Neigungen passt.

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Zusätzlich bieten Franchise-Systeme aufgrund ihrer gesetzlichen und betriebswirtschaftlichen Rahmenbedingungen ausgefeilte Trainingsprogramme auch für branchenfremde Franchise-Nehmer an. Oft erhalten Franchise-Bewerber die Möglichkeit, vor dem schriftlichen Entschluss Franchise-Nehmer zu werden, einen Tag auf Probe in einem Franchise-Betrieb mitzuarbeiten. Bevor dann die Entscheidung fällt, die Franchise zu kaufen, sollte man jedoch eine lokale Marktanalyse machen. Mithilfe dieser Marktanalyse werden die Zielgruppengröße und die Kaufkraft demografisch erhoben. Hierdurch festigt man den endgültigen Entschluss Franchise-Nehmer zu werden. Abschließend sei noch erwähnt, dass sich die Startinvestitionen je nach Franchise-System von 0 Euro bis 2 Mio. Euro (DFV Franchisestatistik 2017) belaufen können.

... in eine traditionelle Gründung

Generell benötigt der Existenzgründer zum Aufbau eines Unternehmens eine

  • Vision/Geschäftsidee,
  • Unternehmerfähigkeiten und
  • Startkapital.

Danach stellt sich die erste unternehmerische Aufgabe für den Existenzgründer, wie er seine Unternehmensgründung in klar geordnete Bahnen bringen kann? Bei einer Existenzgründung „auf eigene Faust“, hat der Gründer keinen Partner an der Seite, sondern muss sich den umfänglichen Fragen und Aufgaben zur Markt-/Zielgruppen-/Konkurrenzwahl, zum Marketing, der Standortwahl, der Preisgestaltung, der Geschäftsorganisation, dem Wareneinkauf, der Personalbeschaffung, Unternehmensfinanzierung, Rechtsformwahl etc. alleine stellen und diese beantworten.

Um seine Existenzgründung zu strukturieren, muss die Geschäftsidee in eine aussagefähige, und auch für Dritte nachvollziehbare Form gebracht werden. Dies geschieht durch die Erstellung eines Businessplans, welcher die beiden Bereiche „qualifizierte Vorhabenbeschreibung“ – entsprechend der zuvor genannten Fragen und Aufgaben – und „Finanzplanung“ darstellt.

Dabei bildet die Finanzplanung die Vorhabenbeschreibung in Zahlen ab, aus Investitionsplan, Finanzierungskonzept (Anfangs- und laufende Finanzierung), Kalkulation und abgeleiteter Umsatzplanung, Kostenplanung, der dargestellten Kapitaldienstfähigkeit etc. basierend auf diesem Zahlenwerk, ist eine Unternehmensplanung für die Geschäftsidee in Form von Plan-Gewinn- und Verlustrechnungen sowie Plan-Bilanzen über drei Jahre abzubilden.

Generell ist bei jedem Existenzgründungsvorhaben bei Aufnahme von Fremdkapital ein Businessplan notwendig.

Aufgrund der Komplexität der Aufgaben und dem benötigten fachlichen Know-how ist ein Existenzgründer im Alleingang oft gezwungen, umfangreiches Fachwissen für die Unternehmensgründung und den späteren laufenden Geschäftsbetrieb einzukaufen. Dabei ist von dem Existenzgründer abzuwägen, ob er über genügend fachliches und unternehmerisches Know-how sowie Kapital verfügt, um seine Geschäftsidee erfolgreich umzusetzen und am Markt zu etablieren.

... in eine Unternehmensnachfolge

Bei dem Schritt in die Selbstständigkeit durch eine Unternehmensnachfolge ist davon auszugehen, dass das Unternehmen durch den Firmengründer erfolgreich auf- und ausgebaut wurde sowie gut am Markt etabliert ist. Um die Werthaltigkeit des Unternehmens zu ermitteln und zu dokumentieren sowie später einen Kaufpreis verhandeln zu können, ist eine Unternehmensbewertung nach einer steuerrechtlich anerkannten Bewertungsmethode, z.B. der Ertragswertmethode gemäß den Grundsätzen zur Durchführung von Unternehmensbewertungen (IDW S1 i.d.F. von 2008) des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland durchzuführen.

Ferner ist dann zwischen dem Übergeber und dem Übernehmer eine Nachfolge-/Übernahme-Konzeption zu erarbeiten und festzulegen, wie und wann der Übernehmer zu welchen Konditionen in das Unternehmen einsteigt und es letztendlich vollständig übernimmt. Es sei noch erwähnt, dass der Übergeber aufgrund rechtlicher Rahmenbedingungen eine Bringschuld gegenüber dem Übernehmer hat, da er alle Informationen über sein Unternehmen dem Übernehmer offenzulegen hat.

Aufgrund der Unterstellung, dass der Übernehmer neben seinem Eigenkapital zum Erwerb des Unternehmens, weiteres Fremdkapital bei Kreditinstituten aufnehmen muss, ist auch hier, wie in den Ausführungen des vorstehenden Gliederungspunkt dargestellt, ein Businessplan mit einer Prognoserechnung zu erarbeiten. Nur stellt sich die Erarbeitung hier leichter dar, da es sich zumal um ein am Markt etabliertes Unternehmen handelt, für das Jahresabschlüsse der letzten Jahre vorliegen und eine Prognoserechnung aufgrund der vorliegenden Unternehmensbewertung schon erarbeitet sein sollte. Somit kann der benötigte Businessplan auf diese Unternehmensplanung aufbauen.

... in einen laufenden Franchise-Betrieb

Der Vollständigkeit halber sei noch die Übernahme eines laufenden Franchise-Nehmerbetriebs erwähnt. Auch hier gelten die Ausführungen, wie unter dem ersten Gliederungspunkt dargestellt, nur mit dem Unterschied, dass ein laufender Franchise-Betrieb von einem Franchise-Nehmer in der Regel von einem Existenzgründer übernommen wird. Diese Möglichkeit ergibt sich beispielsweise wenn der Franchise-Vertrag aus Altersgründen oder auf Grund der Vertragslaufzeit ausläuft und beide Parteien den Vertrag nicht verlängern möchten oder beide Parteien vor Franchise-Vertragsende vorzeitig das Vertragsverhältnis beenden möchten. Oft ist in den Franchise-Verträgen ein Vorerwerbsrecht des Franchise-Gebers enthalten. Somit ergeben sich zwei Möglichkeiten:

  • Der Franchise-Geber macht von seinem Vorerwerbsrecht Gebrauch, kauft den Standort vom Franchise-Nehmer entsprechend der vertraglich geregelten Konditionen zurück und verkauft ihn dann an einen Franchise-Nehmerbewerber, der die Voraussetzungen und Auflagen des Franchise-Systems erfüllt.
  • Der jetzige Franchise-Nehmer verkauft unter Zustimmung des Franchise-Gebers an einen Interessenten. Auch hier muss der Interessent den Auswahl- und Franchise-System-Kriterien entsprechen.

Sollten keine entsprechenden Regelungen für die Rücknahme des Standortes im Franchise-Vertrag enthalten sein, kann auch hier bzgl. der Preisfindung eine Unternehmensbewertung zur Finanzierung des Kaufpreises für den Franchise-Interessenten notwendig und hilfreich sein.

Fazit / Tipp für den nächsten Schritt

Letztendlich hat der Existenzgründer seine Entscheidung abzuwägen, was er beabsichtigt, welche selbstständige Tätigkeit ihm am meisten zusagt und welche unternehmerischen Fähigkeiten er besitzt. Ferner ist zu berücksichtigen, welchen finanziellen Rahmen er für sein Vorhaben benötigt. Berücksichtigt man nun, dass der Gründer beim Verlassen seiner letzten Anstellung von seinem Arbeitgeber, eine Abfindung erhalten hat, kann diese als Eigenkapital dienen. Dabei kann diese Abfindung, je nach dem ermittelten und benötigten finanziellen Rahmen, für die Umsetzung der Geschäftsidee des Gründers, zur Gesamtfinanzierung oder zur Darstellung des Eigenanteils für eine möglicherweise benötigte Fremdfinanzierung dienen.

Generell sollte der Existenzgründer prüfen, welchen der vier dargestellten Wege er entsprechend seiner Fähigkeiten, dem von ihm Gewollten und seiner finanziellen Möglichkeiten, gehen möchte.

Expertenstimme von Till Hübner

 Dipl.-Kfm. Till Hübner

Dipl.-Kfm. Till Hübner

Eckhold Consultants GmbH
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