Franchise-Unternehmen: Beispiele, Definition und Videos
Franchise-Unternehmen - Beispiele für Erfolg:
- McDonald’s
- Schülerhilfe
- Town & Country Haus
- Easyfitness
- Subway
- Fressnapf
- Studienkreis
- und viele mehr
Was ist ein Franchise-Unternehmen?
Ein Franchise-Unternehmen wird auch als Franchisesystem bezeichnet. Es besteht aus einem Franchisegeber sowie vielen Franchisenehmern. Die Franchisenehmer sind selbstständige Partner des Franchise-Unternehmens. Sie dürfen gegen Gebühr die Marke und das Angebot des Franchise-Unternehmens nutzen und selbst am Markt vertreten.
Es handelt sich bei den Unternehmen von Franchisegeber und Franchisenehmern um unterschiedliche, rechtlich selbstständige Organisationen. Im rechtlichen Sinne beschränken sich Franchise-Unternehmen (bzw. "Franchising-Unternehmen") auf den Franchisegeber, der das unternehmerische Gesamtkonzept erstellt hat und seinen Partnern auf vertraglicher Basis Nutzungsrechte einräumt.
Können auch Partnerbetriebe als Franchise-Unternehmen bezeichnet werden?
Vereinzelt werden auch die Partnerbetriebe allein als Franchiseunternehmen bezeichnet. Dies hat mit der Kritik am Franchisenehmer-Begriff zu tun, der den Eindruck einer untergeordneten Position erwecke und dem partnerschaftlichen Verhältnis der beiden Parteien nicht gerecht würde. Auch sei jede Ähnlichkeit mit dem Arbeitnehmer-Begriff für rechtlich selbstständige Unternehmer unbedingt zu vermeiden.
Bei der vorgeschlagenen Bezeichnung der Franchisenehmer als "Franchise-Unternehmer" bezieht sich der Begriff "Franchise-Unternehmen" bzw. "Franchising-Unternehmen" logischerweise speziell auf deren Betriebe bzw. Firmen. Dabei stellt sich die Frage, warum die Systemzentrale und die Eigenbetriebe des Franchisegebers keine Franchiseunternehmen darstellen sollten.
Zur Vermeidung unklarer Begriffe werden die Franchisenehmer im FranchisePORTAL alternativ "Franchisepartner" oder "Franchising-Partner" und deren Betriebe "Partnerbetriebe" genannt. Die Bezeichnung "Franchiseunternehmen" bleibt hier allein dem Franchisesystem oder Franchisenetzwerk vorbehalten.
Für eine Franchisepartnerschaft eignen sich nicht nur natürliche, sondern auch juristische Personen. So treten beispielsweise Konkurrenten einem Franchise-Netzwerk bei und übernehmen dessen Marke. Auch die gemeinsame Gründung eines Franchisebetriebes im Rahmen eines Joint Venture mit einem bestehenden Unternehmen kann die Besetzung eines wichtigen Standorts oder den regionalen Markteintritt erleichtern.
Ergänzende Informationen:
- Lesen Sie dazu auch die kompakte Themenübersicht 'Franchise – ein kooperatives Vertriebsmodell für Waren und Dienstleistungen' im Ratgeber unseres Schwesterportals.
- Hilfreich sind auch die Franchise-Definitionen mit weiteren Begriffserläuterungen in diesem Glossar.