Autor: FranchisePORTAL-Redaktion
Veröffentlicht am: 07.05.2020
Was ist ein Masterfranchisegeber?
Begriffserläuterung: Masterfranchisegeber vergeben meist exklusive Masterfranchise-Lizenzen zum Aufbau eines Franchise-Netzwerks in einer Region (z.B. in einem Bundesland), sehr häufig aber in einem Land (einem Staat/einer Nation). Erworben wird die Lizenz von Masterfranchisenehmern.
Masterfranchising kann als ein dreistufiges System betrachtet werden. Die gängigste Abstufung: weltweit, national, lokal. Der Masterfranchisegeber ist im Besitz der weltweiten Markenrechte. Er überträgt sie an den nationalen Masterfranchisenehmer. Dieser wird durch seine „Mittelstellung“ in dem dreistufigen System auf nationaler Ebene wiederum zum Franchisegeber gegenüber den lokalen Partnern (Einzelfranchising).
Mitunter gründen Master-Franchisegeber und Master-Franchisenehmer ein Joint-Venture, um die Systemzentrale und das Partner-Netzwerk gemeinsam im Zielland aufzubauen. Es handelt sich dabei um den eher seltenen Fall eines Master-Franchise-Joint-Venture zwischen Partnerunternehmen.
Vorteile für Masterfranchisegeber:
- Expansion mit geringerem Investitions- und Kapitalbedarf. Der Masterfranchisegeber muss im Land des Masterlizenznehmers keinen Pilotbetrieb aufbauen. Ferner muss er die lokalen Franchisenehmer i.d.R. weder auswählen noch einarbeiten oder überwachen
- Nationale Anpassung. Nationale Gesetze weisen oft erhebliche Unterschiede auf – z.B. in den Sicherheitsbestimmungen oder im Arbeits-, Marken- oder Lebensmittelrecht. Hinzu kommen unterschiedliche kulturelle Erwartungshaltungen der Kunden. Der Masterfranchisenehmer passt das Franchisesystem den Gegebenheiten an, die er im Idealfall als Einwohner des Landes kennt
- Wenig Administrationsaufwand. Die meisten Funktionen der Franchise-Systemzentrale wie z.B. Einkauf, Controlling oder die sonstige Betreuung der lokalen Franchisenehmer übernimmt der nationale Masterfranchisenehmer
Nachteile für den Masterfranchisegeber:
- Fehlende Rechtssicherheit. Die Möglichkeiten, Masterfranchisegeber und -nehmer vertraglich aneinander zu binden, können beschränkt sein
- „Schwierigere“ Markenhoheit. Der Masterfranchisegeber hat ggf. geringere Möglichkeiten, Einfluss auf die Markenführung durch seine nationalen Masterfranchisenehmer und deren Partner vor Ort zu nehmen. Durch Eigenmächtigkeiten oder Verwässerung kann das weltweite Image der Franchise-Marke Schaden nehmen.
- Höhere Kosten der Markenentwicklung. Der Umkehrschluss zum obigen Punkt: Eine Franchisemarke mit Firmenphilosophie und Corporate Design zu entwickeln, die weltweiten und kulturellen Anpassungen standhält, kann einen deutlich höheren Zeit- und Kostenfaktor bedeuten, als eine rein nationale oder lokale Markenentwicklung
- Geringere Gebühren-Einnahmen. Der Master-Franchisegeber erhält nur ein Minimum der Einnahmen aus den Franchisegebühren oder anderen Lizenzgebühren. Ein Großteil fällt dem Master-Franchisenehmer zu